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Daumen hoch! 8 Tipps für Autostopper

Die eigene Sicherheit hat immer Vorrang: Auch beim Auto stoppen!
Die eigene Sicherheit hat immer Vorrang: Auch beim Auto stoppen! ©Bilderbox
"Reisen" wie zu Zeiten der Tramps und Hippies. Hier gibt's gesetzliche Regelungen und Tipps für Autostopper und Fahrzeuglenker vom ÖAMTC.

Apps und Soziale Netzwerke haben die Mögilchkeiten, kostengünstig von A nach B zu kommen, in den vergangenen Jahre vervielfacht. Über verschiedene Internet-Mitfahrbörsen kann man ganze Reisen planen, Online-Tools oder Soziale Medien machen das Leihen und Teilen von Fahrzeugen leicht und praktikabel. WLan, ein entsprechendes Smartphone und die richtigen Vernetzungen ermöglichen die Routenplanung auch von unterwegs – mit registrierten Nutzern, Versicherungsschutz und minimiertem Risiko. Allerdings erfordert diese Art des Reisens viel Spontaneität und Freude an der selbständigen Organisation – und den sicheren Umgang mit modernen Kommunikationskanälen. Für alle, die das nicht beherrschen bzw. wenn das nicht funktioniert, ist “Daumen hoch” immer noch eine beliebte Alternative. Vor allem in Talschaften ist Auto stoppen nachwievor eine beliebte Möglichkeit um in ein anderes Dorf oder gar Stadt zu kommen.

ÖAMTC-Juristin warnt

“Beim ‘Trampen’ muss man aber neben vielen anderen Risiken auch hinterfragen, ob es sinnvoll ist, sich zu jemandem ins Auto zu setzen, dessen Fahrkönnen man nicht kennt”, gibt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner zu bedenken. Risiken trägt übrigens auch ein Autofahrer, wenn er einen völlig Fremden mitnimmt. Wer trotzdem per Anhalter reisen möchte, der sollte die gesetzlichen Vorschriften kennen. Außerdem gilt es – schon im Sinne der eigenen Sicherheit – einige Verhaltensregeln zu beachten.

Unterschiedliche Altersgrenzen in österreichischen Bundesländern

“In Österreich ist das ‘Trampen’ auf Autobahnen, Auto- und Schnellstraßen generell verboten”, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Lediglich auf Autobahn-Parkplätzen, Raststationen und im niederrangigen Straßennetz ist das Autostoppen an übersichtlichen Stellen erlaubt. Zu beachten ist außerdem, dass es bundeslandspezifisch unterschiedliche Altersbestimmungen gibt. “So ist in Kärnten und Vorarlberg das Autostoppen unter 14, in der Steiermark unter 16 Jahren verboten. In den übrigen Bundesländern ist das Autostoppen ohne Altersbegrenzung erlaubt – für Jugendliche natürlich nur, wenn die Eltern informiert und einverstanden sind”, informiert die Club-Juristin.

Trampen im Ausland – in Indien nur gegen Bares

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Wer im Ausland als Anhalter unterwegs ist, sollte sich vorab mit rechtlichen Bestimmungen und landesüblichen Gepflogenheiten vertraut machen. Beispielsweise setzen Autofahrer für die Mitfahrt in manchen Ländern wie Rumänien, Indien und Mexiko eine Bezahlung voraus. In den USA, Kanada oder Australien kommt es auf den jeweiligen Bundesstaat an, ob Autostoppen überhaupt erlaubt ist. In vielen afrikanischen Ländern wiederum ist Trampen selbstverständlich und ersetzt die oftmals fehlenden öffentlichen Verkehrsmittel.

Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es ganz allgemeine Verhaltensgrundsätze und Erfahrungswerte. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Tipps für Autostopper und Autolenker zusammengefasst.

8 ÖAMTC-Tipps für Autostopper

  1. Kein Trampen an Engstellen, Fahrbahnkuppen, unübersichtliche Kurven oder Kreuzungen. Autobahnen, Auto- und Schnellstraßen sind tabu.
  2. Nicht mitfahren bei Bedenken bzw. wenn ein Lenker nicht vertrauenswürdig scheint.
  3. Nach Möglichkeit niemals alleine trampen.
  4. Autostoppen nach Einbruch der Dunkelheit vermeiden.
  5. Immer zuerst fragen, wohin der Lenker fährt, niemals zuerst das Ziel nennen.
  6. Gepäck möglichst nicht in den Kofferraum legen.
  7. Bei den Rücksitztüren sicherstellen, dass die Kindersicherung nicht aktiviert ist.
  8. Kennzeichen fotografieren oder notieren und – für den Fahrer merkbar – an Freunde senden.

ÖAMTC-Tipps für Autolenker

  1. Die Altersbeschränkungen beachten – im Zweifelsfall nach einem Ausweis fragen.
  2. Nur an erlaubten und übersichtlichen Plätzen anhalten.
  3. Nur anhalten, wenn das ohne Gefahr für den Nachfolgeverkehr möglich ist.
  4. Man sollte einen Tramper nicht mitnehmen, wenn man Bedenken hat bzw. dieser nicht vertrauenswürdig erscheint.
  5. Bei Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden, den mitgenommene Autostopper erleiden – egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist.

Alle Risiken lassen sich nie ausschalten. Daher rät der ÖAMTC, Vorteile und Risiken des Autostoppens genau abzuwägen und sicherere Reise-Alternativen zu prüfen.

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