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Datenskandal: Post entgeht Riesen-Strafe wegen Formfehler

Die DSGVO wurde eindeutig verletzt, nur von wem?
Die DSGVO wurde eindeutig verletzt, nur von wem? ©APA/HERBERT NEUBAUER
Nach dem Datenskandal bei der Post muss das Unternehmen wohl keine Strafe zahlen. Grund ist ein Formfehler. Die Datenschutzbehörde hatte zuvor eine Strafe in der Höhe von 18 Millionen Euro verhängt.
Post sammelte und verkaufte Daten

Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hat die 18 Mio. Euro-Strafe der Datenschutzbehörde gegen die Österreichische Post wegen einem Formalfehler aufgehoben. Das berichten "Kurier" und "Heute" am Dienstagabend. Die Post bestätigte auf APA-Anfrage den Entscheid. Eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) durch die Behörde ist noch möglich.

Im Oktober 2019 hatte die Post im Datenskandal um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Millionen Post-Kunden und dem Verkauf dieser Daten an wahlwerbende Parteien eine Verwaltungsstrafe von der Datenschutzbehörde wegen der Verwendung von Marketingdaten erhalten. Die Post legte damals Rechtsmittel gegen die Strafe ein.

Keine "natürliche" Person genannt"

Laut "Kurier" sieht der Formalfehler der Datenschutzbehörde folgend aus: Die Strafe wurde gegen eine juristische Person (also die Post) verhängt und nicht gegen natürliche Personen. Gegen juristische Personen wäre die Strafe aber nur möglich gewesen, wenn ausdrücklich erklärt worden wäre, dass für das Unternehmen tätige (natürliche) Personen für das Verschulden verantwortlich sind, schreibt die Zeitung unter Berufung auf den BvWG-Entscheid. Die Behörde habe aber die natürliche Person, deren Verstoß gegen die DSGVO zugerechnet werden soll, nicht benannt.

Inhaltlich bestätigte das Bundesverwaltungsgericht aber die Position der Datenschutzbehörde, dass die Post Daten zu Parteiaffinitäten nicht hätte sammeln dürfen.

(APA/red)

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