Datenschutzkomitee von Nehammer statt Van der Bellen angelobt

Die neue Einrichtung soll eine datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für den Nationalrat, den Bundesrat, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft sein. Laut Mitteilung des Bundeskanzleramts zeichnen sich die fünf Mitglieder "durch ihre fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit aus".
Mitglieder von Parlamentarischem Datenschutzkomitee
Gerhard Baumgartner, Christian Bergauer, Philipp Grasser, Sandra Huber und Eva Souhrada-Kirchmayer werden die Datenverarbeitung beaufsichtigen. Die Juristen und Juristinnen wurden nach einer öffentlichen Ausschreibung auf Vorschlag des Hauptausschusses im Nationalrat für fünf Jahre gewählt und werden das Amt neben ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben.
Reaktion auf EuGH-Urteil
Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wurde als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Parlamente beschlossen. Als nationale, unabhängige Aufsichtsbehörde wird es seine Tätigkeit mit 1. Jänner 2025 aufnehmen. Das Datenschutzkomitee ist Teil eines im Juli beschlossenen Gesetzespaketes, das auch die Geschäftsordnung des Nationalrats an die DSGVO angepasst sowie eine ausdrückliche rechtliche Grundlage für die Verarbeitung auch hochsensibler Daten durch die Organe der Gesetzgebung geschaffen hat.
(APA/Red)