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Das Wiener Marktamt kontrolliert vor Ostern Eier und Schinken

Ostereier werden in Wien streng kontrolliert.
Ostereier werden in Wien streng kontrolliert. ©APA
Schoko-Osterhasen, bunte Eier, Osterpinzen, Schinken, Osterlämmer und natürlich Spinat gehören zur Osterzeit einfach dazu. Das Wiener Marktamt führt vor den Feiertagen verstärkte Kontrollen durch, damit es, wie betont wird, "keine böse Überraschung gibt."
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Bis Ostern werden, so heißt es in einer Aussendung des Marktamts, laufend Proben von Ostereiern verschiedener Erzeuger gezogen und an ein Labor zur Untersuchung übermittelt. Auch Spinat wird genau begutachtet und auf Nitrat, das in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt wird, untersucht. Zusätzlich wird die ordnungsgemäße Deklaration der Eier überprüft.

Erzeugercode gibt Infos über Ostereier

Der Erzeugercode ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit Beginn 2004 muss jedes Ei eine entsprechende Stempelkennzeichnung aufweisen. Diese besteht aus Ziffern und Buchstaben, wobei die erste Ziffer Auskunft über die Haltungsform gibt: 0 steht für Bio-Eier, 1 für Freilandhaltung, 2 bedeutet Bodenhaltung und mit 3 werden Käfigeier ausgewiesen. Käfigeier sind nicht verboten, sondern aufgrund gesetzlicher Regelungen noch bis 2020 erhältlich.

Schwerpunktkontrolle des Marktamts

“Mit unserer Schwerpunktaktion zu Ostern sorgt sich das Wiener Marktamt darüber, dass auf den Tellern der Wienerinnen und Wiener nur einwandfreie Lebensmittel landen sollen. Strenge Kontrollen garantieren dabei eine hohe Lebensmittelqualität. Darauf können sich die WienerInnen verlassen”, so die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger.

Eier und Schinken unter der Lupe

Kein Grund zur Sorge besteht laut Marktamt, wenn bei Ostereiern nicht nur die Schale, sondern auch das Ei selbst eingefärbt ist: Bei der handelsüblichen Eierfarbe handelt es sich um Lebensmittelfarbe, die gefahrlos gegessen werden kann.

Aber auch Osterschinken und Teile vom Lamm nimmt das Wiener Marktamt unter die Lupe. Den Konsumenten raten die Experten der MA 59, die Farbe des Osterfleisches zu prüfen: Vergraute Stellen dürfen nicht erkennbar sein.

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