Das nasskalte Wetter hat Österreich seit dieser Woche fest in Griff. Widrige Fahrverhältnisse und glatte Straßen stellen bereits Anfang Oktober Gefahren im Straßenverkehr dar. Obwohl die Winterausrüstungspflicht für Pkw-Fahrer in Österreich erst ab 1. November gilt, raten Verkehrssicherheitsexperten bereits jetzt, auf das Wetter zu reagieren.
“Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen fährt, muss ab 1. November auf Winterreifen umstecken. Aber auch wenn vor diesem Datum die Straßenverhältnisse eindeutig nicht mit Sommerreifen bewältigt werden können, kann man vor allem versicherungsrechtlich in größte Schwierigkeiten kommen”, fasst Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, zusammen.
Georg Ringerthaler, Betriebsleiter beim ARBÖ in Salzburg, empfiehlt: “Sobald die täglichen Durchschnittstemperaturen auf 7 Grad plus fallen, ist der Wechsel auf Winterreifen zu empfehlen.”
Winterreifenpflicht für Lkw und Busse
Für Lkw und Busse gibt es in den Wintermonaten eine generelle Winterreifenpflicht. “Sie dürfen nur fahren, wenn sie Winterreifen auf zumindest einer Antriebsachse montiert haben”, verweist Mann auf den Unterschied zum Pkw.
Die Frist bei Lkw läuft ebenfalls von 1. November bis 15. April, während Busse rein rechtlich schon einen Monat früher – ab 15. März – wieder auf Sommerreifen umstecken können.