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Das verzögert sich wegen einer Panne im Parlament

In der Parlamentsdirektion kam es zu einer Panne.
In der Parlamentsdirektion kam es zu einer Panne. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
In der Parlamentsdirektion ist es zu einer Panne gekommen. Ein Abänderungsantrag aus dem Ausschuss wurde nicht in einen Gesetzestext eingearbeitet, bestätigte die Parlamentsdirektion einen "VN"-Bericht.
Kocher Wirtschaftsminister

Die neue Ressortaufteilung in der Regierung verzögert sich: Wegen einer Panne in der Parlamentsdirektion hat der Bundesrat das neue Bundesministeriengesetz am Mittwoch nicht beschlossen. Es wurde nämlich vergessen, einen Abänderungsantrag aus dem Ausschuss in den Gesetzestext einzuarbeiten, also hat der Nationalrat Mitte Juni nicht die aktuellste Version beschlossen, bestätigte die Parlamentsdirektion gegenüber der APA einen Bericht der "Vorarlberger Nachrichten".

Panne im Parlament: Ressortaufteilung der Regierung verzögert sich

Mit der Novelle des Bundesministeriengesetzes sollen die Kompetenzen im ÖVP-Regierungsteam nach den Rücktritten von Elisabeth Köstinger und Margarete Schramböck Mitte Mai neu geordnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird ins Arbeitsressort integriert. Außerdem wird das Landwirtschaftsministerium verkleinert: Der Tourismusbereich wandert ins Arbeitsministerium und die Zivildienstagenden wiederum ins Kanzleramt, wo sie vom Jugendstaatssekretariat mitbetreut werden. Der Bereich Telekom wechselt ins Finanzministerium, das vom Wirtschaftsministerium zudem die Digitalisierung erhält.

Formal ist diese Änderung allerdings noch nicht vollzogen, und es heißt weiter warten: "Das Gesetz wird heute nicht beschlossen, es muss zuerst korrigiert werden", meinte Bundesratspräsidentin Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP) zu den "VN". Mittwochnachmittag hat der Bundesrat einstimmig Einspruch gegen die Bundesministeriengesetz-Novelle erhoben. Damit wandert die Vorlage zurück an den Nationalrat, der sich neuerlich damit befassen muss.

Versehen in Parlamentsdirektion

Grund für die Verzögerung ist ein redaktionelles Versehen der Parlamentsdirektion: Im Verfassungsausschuss wurde Ende Mai mit den Stimmen von ÖVP und Grünen ein Abänderungsantrag beschlossen, um noch einzelne Passagen auszubessern. In die Ausfertigung des Gesetzestextes, die ins Nationalratsplenum ging, wurden diese Änderungen allerdings nicht eingearbeitet. Die Version, die der Nationalrat beschlossen hat, war also nicht korrekt.

(APA/Red)

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