AA

Das Vermächtnis von Steve Jobs

Apple-Gründer Steve Jobs gilt als Visionär.
Apple-Gründer Steve Jobs gilt als Visionär. ©apple.com
Kalifornien erklärt den 16. Oktober zum "Steve Jobs Tag", und die erste Biographie nach seinem Tod geht überraschend hart mit dem Apple-Gründer ins Gericht.

In Gedenken an den verstorbenen ehemaligen Apple-Chef hat der kalifornische Gouverneur Jerry Brown diesen Sonntag zum “Steve Jobs Tag” erklärt. Zu Ehren seines Lebens und seines Schaffens werde der 16. Oktober Jobs gewidmet, erklärte Brown am Samstag (Ortszeit). “Steve Jobs hat den kalifornischen Traum verkörpert”, hieß es in der Erklärung. “Seine Innovationen haben eine ganze Industrie transformiert und die Produkte, die er konzipiert und auf den Markt gebracht hat, haben die Art und Weise der Kommunikation in der ganzen Welt verändert.”

Ebenfalls für Sonntag war eine private Gedenkveranstaltung für den früheren Apple-Chef an der Stanford Universität geplant. Jobs war am 5. Oktober im Alter von 56 Jahren gestorben. Er litt seit Jahren an Krebs.

Steve Jobs-Biografie entlarvt Schwächen des Apple-Gründers

Die mit Spannung erwartete erste autorisierte Biografie über Steve Jobs benennt die Schwächen des Apple-Gründers überraschend deutlich. “Er legte Wert darauf, auf brutale Weise ehrlich zu sein. Dieser Zug machte ihn charismatisch und inspirierend, er machte ihn aber auch, um die Sache beim Namen zu nennen, bisweilen zu einem Arschloch”, zitiert das deutsche Nachrichtenmagazin “Focus” laut einer Vorausmeldung aus dem Buch des Biografen Walter Isaacson.”Leider brachte ihn seine Zen-Ausbildung nie ganz zu einer dem Zen entsprechenden Ruhe oder zu innerer Gelassenheit, und auch das ist Teil seines Vermächtnisses”, charakterisiert Isaacson den Verstorbenen. Die meisten Menschen besäßen eine Kontrollinstanz, die zwischen Gehirn und Mund sitze und ihre brutalsten Ansichten und stechendsten Impulse abschwäche. Jobs habe so etwas gefehlt.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Das Vermächtnis von Steve Jobs
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen