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Das ist die Gutschein-Förderaktion der Wirtschaftskammer

Die Wirtschaftskammern stellen keinen geringen Betrag für die Aktion zur Verfügung.
Die Wirtschaftskammern stellen keinen geringen Betrag für die Aktion zur Verfügung. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Die Wirtschaftskammer möchte mit einer Förderaktion für Gutscheine den vom Lockdown betroffenen Betrieben einen Impuls geben.

Wer bei einem geschlossen gewesenen Betrieb einen Gutschein kauft, kann über die Aktion 20 Prozent des Rechnungsbetrags zurückerhalten. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden 60 Euro ersetzt. Pro Person darf eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember eingereicht werden.

Details zu Gutschein-Förderaktion der Wirtschaftskammer

Insgesamt wird von den Wirtschaftskammern österreichweit eine Million Euro für diese Aktion zur Verfügung gestellt. Nach dem Prinzip "First come, first served" gilt die zeitliche Reihenfolge der auf der Website www.wko-cashback.at einlangenden Rechnungen, ist das Budget ausgeschöpft, ist auch die Aktion zu Ende. Die Gutscheine können von einem Handels-, Gewerbe-, Gastronomie- oder Tourismusbetrieb sein, reine Onlineshops sind von der Aktion ausgenommen.

"Wenn am Montag der Handel endlich wieder starten darf, ist das ein zusätzlicher Anreiz für die Konsumenten, wieder in die Geschäfte zu kommen", sagt Margarete Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Wien, in einer Aussendung.

(APA/Red)

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