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Das ist das geplante Paket gegen Kindesmissbrauch

Die Regierung hat am Mittwoch ein Paket gegen Kindesmissbrauch präsentiert.
Die Regierung hat am Mittwoch ein Paket gegen Kindesmissbrauch präsentiert. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Mittwoch hat die Regierung nach mehreren Fällen von Kindesmissbrauch und der Causa Teichtmeister ein Paket angekündigt. Neben höheren Strafen und mehr Präventionsmaßnahmen sollen Opferschutz und Täterarbeit ausgebaut werden.
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Mit dem von der Regierung am Mittwoch angekündigte Paket gegen Kindesmissbrauch sollen unter anderem die Strafen für Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen erhöht und Präventionsmaßnahmen verstärkt werden. Die Regierung plant auch, Opferschutz und Täterarbeit auszubauen. Ein Überblick:

Strafverfolgung von Kindesmissbrauch

Sprachliche Anpassung: Die Tatbestände sollen von pornographische Darstellung auf Darstellung von Kindesmissbrauch geändert werden. Damit soll der tatsächliche Unwert der Tat hervorgehoben und Verharmlosungen verhindert werden.

Straferhöhung im 207a StGB: Die Strafe für den Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen einer mündigen minderjährigen Person wird von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre erhöht, für den Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen einer unmündigen minderjährigen Person wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe auf bis zu drei Jahre erhöht. Der Besitz von einer "Vielzahl von Darstellungen", wobei dieser Begriff in qualitativer und quantitativer Hinsicht noch genauer ausgestaltet werden muss, führt zu qualifizierten Strafdrohungen: Der Besitz einer Vielzahl von Kindesmissbrauchsdarstellungen mündiger Minderjähriger wird mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft, der Besitz einer Vielzahl von Kindesmissbrauchsdarstellungen unmündiger Minderjähriger wird mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wer eine Vielzahl von pornographischen Darstellungen einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet wird mit einer Freiheitsstrafe von ein bis zu fünf Jahren bestraft. Für die Herstellung einer Kindesmissbrauchsdarstellung einer minderjährigen Person zum Zwecke der Verbreitung wird die Mindeststrafdrohung von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Erfolgt die Herstellung einer Vielzahl von Kindesmissbrauchsdarstellungen einer minderjährigen Person zum Zwecke der Verbreitung beträgt der Strafrahmen ein Jahr bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Beim Tätigkeitsverbot für Straftäterinnen und Straftäter von Kindesmissbrauch soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden.

Prävention von Kindesmissbrauch

Implementierung von Kinderschutzkonzepten in allen österreichischen Schulen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll im ersten Halbjahr 2023 in Begutachtung geschickt werden. Mit den Bundesländern, die für den Pflichtschulbereich zuständig sind, müssen jedoch erst Gespräche geführt werden. Außerdem sollen Vereine und sonstige Institutionen, die in den Bereichen Kultur und Sport mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterstützt werden, um Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten und zu implementieren. Kinderschutzkonzepte müssen bestimmten Qualitätskriterien entsprechen, welche überprüfbar sind. Die Bundesregierung wird die Verleihung von Gütesiegeln durch Organisationen mit Expertise im Kinderschutz, die den Einsatz von Kinderschutzkonzepten sowie weiteren missbrauchs- und gewaltvorbeugenden Maßnahmen bestätigen, unterstützen. Im Dienstrecht soll die vollständige Übergabe der Personalakten bei Ressortwechsel forciert werden sowie darauf hingewirkt werden, Hinweisen bei Kindesmissbrauch aufmerksam gegenüberzustehen und entsprechend vorzugehen.

Verständigungspflicht: Vereine sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden, sollten Bescheid wissen, wenn von ihren ehrenamtlich Tätigen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige eine akute Gefahr ausgeht. Das Justizministerium prüft, ob so eine Verständigungspflicht bei Kindesmissbrauch durch die Strafverfolgungsbehörden rechtlich und praktisch umsetzbar ist.

Österreichweite Kinderschutz-Kampagne: Die Bundesregierung will 2023 eine Kinderschutz-Kampagne auf den Weg bringen, deren Ziel es ist, Kinder besser vor Kindemissbrauch zu schützen und die Kinderrechte zu stärken. Kinder und Jugendliche sollen Informationen darüber erhalten, welche Formen von Kindemissbrauch es gibt, was sie dagegen tun und wohin sie sich wenden können. Die Kampagne soll in kinder- und jugendgerechter Sprache erfolgen. Parallel sollen Erwachsene zum Thema Kindemissbrauch sensibilisiert werden.

Ermittlung und Aufklärung von Kindesmissbrauch

Cyber-Ermittlungen gegen Kindesmissbrauch durch Spezialisten in den Landeskriminalämtern, aber auch durch Schwerpunktdienststellen in den Regionen sollen ausgebaut werden. Ein Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauchsdelikte in den bestehenden Ermittlungsbereichen "Sexualdelikte" in den Landeskriminalämtern soll geschaffen werden. Das Cyber Crime Competence Centers (C4) im Bundeskriminalamt als nationale Koordinierungs- und Meldestelle für Cyberkriminalität soll verstärkt werden.

Ankauf und Implementierung einer speziellen Softwarelösung für Ermittlungen nach der Strafprozessordnung, welche die Kriminalpolizistinnen und Kriminalpolizisten im Bundeskriminalamt und in den Landeskriminalämtern bei der Entgegennahme, der Sichtung und der grafischen Aufbereitung von Verdachtsmeldungen und Anzeigen wegen Kindesmissbrauch unterstützen. Dadurch wird die Feststellung von tatsächlichen Missbrauchshandlungen wesentlich erleichtert. Beschlagnahmte Kindesmissbrauchsdarstellungen in Form von Fotos und Videos können mit bestehenden Datenbanken abgeglichen und Netzwerke professionell identifiziert werden.

Schutz von Opfern von Kindesmissbrauch und Täterarbeit

Die psychosoziale Nachbetreuung für Opfer von sexuellem Missbrauch soll ausgebaut werden. Familienberatungsstellen sollen gestärkt werden.

Ausbau der Präventionsmaßnahmen: Täterinnen- und Täterarbeit im und nach dem Strafvollzug soll ausgebaut werden: Wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern Verurteilte sollen im Strafvollzug von Beginn der Anhaltung an noch gezielter individuell therapiert werden. Die Täterinnen- und Täterarbeit durch externe Dienstleister soll im Bereich der Psychotherapie erweitert und insbesondere Sexualtherapie angeboten werden.

(APA/Red)

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