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Das ist Brigitte Bierlein - Österreichs erste Kanzlerin

VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein erlebt späte Spitzen-Karriere.
VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein erlebt späte Spitzen-Karriere. ©APA
Die große Karriere kam spät, dann aber nachdrücklich. Zwei Jahre vor der Pension wurde Brigitte Bierlein im Vorjahr erste Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, nun wird sie Österreichs erste Regierungschefin. Die 69-Jährige wird dem bürgerlichen Lager zugerechnet.
Erste Kanzlerin Brigitte Bierlein
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Dass sie ihre größten Karriereschritte – jenen zur Vizepräsidentin und später zur Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs jeweils unter schwarz- bzw. türkis-blauen Regierungen machte, ist kein Zufall. Der Wienerin werden gute Kontakte nicht nur zur ÖVP, sondern auch zur FPÖ nachgesagt. Parteimitglied ist sie allerdings nicht.

Eigentlich hatte sie ihre Laufbahn 2003 mit dem Vorrücken in den VfGH schon als gekrönt erachtet. Damals gestand sie einen “gewissen gesunden Ehrgeiz” ein, der gepaart mit “viel Spaß an der Arbeit” wohl auch nötig war, um sich als Frau in der früher stark männlich dominierten Welt der Juristen durchzusetzen.

In dieser Welt war die stets um ein elegantes Äußeres bemühte Juristin schon als Standesvertreterin nicht nur mit ihren fachlichen Qualifikation, sondern auch mit resolut-selbstbewusstem Auftreten und schnörkellos-geraden Ansagen aufgefallen. 1977 von den Richtern zu den Staatsanwälten gewechselt, engagierte sie sich in der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte – und wurde dort 2001 zur Präsidentin gewählt. Auf diese Funktion musste sie mit dem Eintritt in den VfGH verzichten. Vor dem Wechsel in das Höchstgericht war sie nicht weniger als zwölf Jahre Generalanwältin in der Generalprokuratur.

Nur ganz am Beginn war die gebürtige Wienerin nicht ganz so zielstrebig: 1949 als Tochter eines Beamten geboren, wollte sie eigentlich Kunst oder Architektur studieren. Die Mutter (die selbst eine Kunst-Ausbildung hatte) riet ihr ab, Bierlein entschied sich für Jus – und ab diesem Moment ging es geradeaus nach oben: In nur vier Jahren absolvierte sie das Studium, mit 26 legte sie die Richteramtsprüfung ab, mit 28 Jahren wurde sie zur Staatsanwältin ernannt, mit 41 Generalanwältin, 2003 Vizepräsidentin am VfGH und am 1. Jänner 2018 dessen Leiterin. Dass sie jetzt allenfalls über ihren Nachfolger mitbestimmen könnte, ist nicht ganz unheikel.

Für Familie blieb der Wienerin keine Zeit, sie hätte es sich nicht vorstellen können, Job und Kinder unter einen Hut zu bringen, sagte Bierlein in Interviews. In ihrer Freizeit besucht Bierlein gerne Vernissagen und Ausstellungen, sowie – wenn es die Zeit zulässt – Oper und Theater. Auch sammelt sie Kunst, hat etwa einen (Josef) Mikl zu hause hängen. Nur am Rande mit Kultur zu tun hat, dass sie erst vor kurzem zur Leiterin der Sonderkommission zum Skandal in der Wiener Ballett-Akademie bestellt wurde.

Zur Person: Brigitte Bierlein, geboren am 25. Juni 1949 in Wien, Lebenspartnerschaft, keine Kinder. 1971 zur Dr. jur. promoviert, 1975 Richteramtsprüfung, Richterin am Bezirksgericht Innere Stadt und am Strafbezirksgericht Wien, ab 1977 Staatsanwältin, 1986 Wechsel in die Oberstaatsanwaltschaft Wien, 1987 Strafrechtssektion im Justizministerium, dann wieder OStA. 1990 bis 2002 Generalanwältin in der Generalprokuratur. 1995 Vorstandsmitglied, von 2001 bis 2003 Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte. 2003 Vizepräsidentin, seit 1. Jänner 2018 intermistische Leiterin des VfGH.

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