AA

Das große scharfe "ß" kommt

Die letzte Lücke im deutschen Alphabet ist geschlossen - zumindest technisch. Das "ß" gibt es nun auch als Großbuchstabe erstmals verankert in den internationalen Zeichensätzen ISO-10646 und Unicode 5.1.

Es hat dort den Platz mit der Bezeichnung 1E9E. Das bestätigte das Deutsche Institut für Normung (DIN) in Berlin. Damit hatte ein Antrag der DIN-Leute, eine Norm für das große „ß“ zu schaffen, teilweise Erfolg.

Keine Rechtschreibregel

Die Rechtschreibregeln sind davon zunächst nicht betroffen. Sie sehen vor, dass das „ß“ weiterhin in Großschreibweise als „SS“ dargestellt wird. Obwohl dies der Logik der Groß- und Kleinschreibung widerspricht, wollten die internationalen Normungsgremien nicht da­ran rütteln und haben sich – wie zu hören ist nach kontroverser Diskussion – aus der deutschen Rechtschreibung lieber diplomatisch herausgehalten. Die Schreibung „SS“ oder „ß“ ist also jedem freigestellt. Der Vorarlberger Rechtschreibexperte Alois Schwienbacher, langjähriges Mitglied der „Österreichischen Gesellschaft für Sprache und Schreibung“, sagt „grundsätzlich Ja zum goßen ‚ß‘“. Der Sinn des „ß“ liege darin, lange Vokale anzudeuten, was beim Lesen hilfreich sei. Allerdings dauere es einige Zeit, bis man sich an das große scharfe „ß“ gewöhnt habe, meint Schwienbacher.

„Masse“ oder „Maße“?

Seit 130 Jahren ist immer wieder darüber diskutiert worden, dem „ß“ wie allen anderen Buchstaben eine große – sprich versale – Variante zu verschaffen. In den 1950er Jahren zierte das große „ß“ bereits den „GROßEN DUDEN“ der DDR. Dann verschwand es wieder. Dabei kann das fehlende große scharfe „ß“ im großen Normenkatalog durchaus Verwirrung stiften: Ist bei der „MASSE“ die „Masse“ gemeint oder sind es die „Maße“? Wenn Herr „WEISS“ eine Rechnung erhält, muss diese dann auch von Herrn „Weiߓ bezahlt werden? Es soll Steuerzahler gegeben haben, die die Forderungen des Finanzamts mit dieser Begründung verweigert haben.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Das große scharfe "ß" kommt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen