Das Plus von 2,6 Prozent gibt es bis zu einer Pensionshöhe von 1.115 Euro. Dieses reduziert sich stufenweise auf zwei Prozent bis zu Pensionen in Höhe von 1.500 Euro. Bis zur ASVG-Höchstpension von 3.402 Euro wird die Inflation mit exakt zwei Prozent abgegolten. Bei Bezügen darüber – in der Regel Beamtenpensionen – gibt es einen Fixbetrag von 68 Euro.
Mindestpensionen werden um 2,6 Prozent erhöht
Die Mindestpensionen werden ebenfalls um 2,6 Prozent erhöht. Für Alleinstehende erhöht sich die Ausgleichszulage damit um 23,64 Euro auf 933,06 Euro. Für Ehepaare gibt es künftig 1.398,97 Euro Ausgleichszulage (bisher 1.363,52 Euro). Pro Kind erhöhen sich die Werte um 143,97 Euro.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird um knapp 9 Euro auf 446,81 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.
(APA/Red)