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Das bringt 2019 - Befahren der Rettungsgasse als Vormerkdelikt

Ab Jänner gibt es einige neue Regelungen für Autofahrer.
Ab Jänner gibt es einige neue Regelungen für Autofahrer. ©Steurer
Das Befahren einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen wird mit der Änderung des Führerscheingesetzes (FSG) im Lauf des Jahres 2019 ein Vormerkdelikt.
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Außerdem sollen mit der Novelle Schummeleien bei der Theorieprüfung abgestellt werden. Für den Folgeantritt wird es eine Sperrfrist für Kandidaten geben, die technische Hilfsmittel verwenden und deren Prüfung daher nicht gewertet wird.

Das Befahren einer Rettungsgasse kommt damit zu bestehenden Vormerkdelikten wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder Missachten des Rotlichts hinzu. Wann die ursprünglich für 1. Jänner geplant gewesene Umsetzung kommt, war noch unklar.

Mit der ebenfalls noch nicht terminlich fixierten 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung werden rechtlichen Voraussetzungen für Versuche zu Rechtsabbiegen bei Rot ermöglicht. Voraussichtlich ab 1. April 2019 startet laut ÖAMTC ein einjähriger Probebetrieb an ausgewählten Kreuzungen in Linz und Wels.

Neue Regelungen für Radfahrer

Für Radfahrer soll mit der StVO-Novelle am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens neu das Reißverschlusssystem gelten. Bisher hatten diese Nachrang, erläuterte der ÖAMTC. Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird. Bisher war es außerdem so, dass Kinder nach Absolvierung der freiwilligen Radfahrprüfung erst mit zehn Jahren ohne Aufsicht fahren durften. Dies soll künftig schon mit neun Jahren, sofern die Kinder die vierte Klasse Volksschule besuchen, erlaubt werden.

Keine Prüfungen mehr auf Türkisch

Ab 2019 wird es in Österreich Führerscheinprüfungen nicht mehr auf Türkisch geben – der bisher zweithäufigsten Prüfungssprache. Fahrschülern werde mit Englisch sowie Slowenisch und Kroatisch eine große Auswahl geboten, hatte Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) im vergangenen Sommer betont.

Im Öffentlichen Verkehr in Wien wird ab 15. Jänner das Essverbot in der U6 auf alle U-Bahn-Linien ausgedehnt. Mit Strafen müssen essende Passagiere vorerst aber nicht rechnen. Im ersten Halbjahr 2019 starten die Wiener Linien außerdem einen Regelbetrieb mit fahrerlosen Bussen auf sechs Stationen in der Seestadt Aspern.

(APA)

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