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Das bringt 2018: Kündigungsfrist von sechs Wochen für alle Angestellte

Ab 2018 gelten für alle Angestellten die gleichen Kündigungsfristen.
Ab 2018 gelten für alle Angestellten die gleichen Kündigungsfristen. ©pixabay.com (Sujet)
Ab dem neuen Jahr gelten für teilzeitbeschäftigte Angestellte die gleichen Kündigungsfristen wie für Vollzeit-Angestellte. Dies bedeutet eine Kündigungsfrist von sechs Wochen.

Derzeit muss bei einer geringen Wochenarbeitszeit nur eine 14-tägige Kündigungsfrist eingehalten werden, teilte die Arbeiterkammer Wien am Donnerstag mit. Künftig sind es für alle sechs Wochen. Aber auch die Angestellten selbst haben nun eine längere Kündigungsfrist – nämlich mindestens ein Monat – einzuhalten. Arbeitnehmer, die keine oder eine zu kurze Kündigungsfrist einhalten, verlieren ihren Anspruch auf Abgeltung der offenen Urlaubsansprüche, warnt die AK.

Kündigungsfrist muss eingehalten werden

Die AK Wien erinnert Arbeitgeber wie Beschäftigte weiters daran, dass bei Nichteinhaltung der korrekten Kündigungsfristen und -termine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unternehmer entstehen.

APA/Red.

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