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Das bringt 2014 - Pendlerrechner und neue Pkw-Kilometersätze

Es gibt Änderungen bei der Pendlerpauschale.
Es gibt Änderungen bei der Pendlerpauschale. ©dpa
Das kommende Jahr bringt für die Pendler eine genauere Kilometerabrechnung und die Neudefinition einiger Förderungsvoraussetzungen. Basis dafür soll der Pendlerrechner sein, der mit Jahresbeginn 2014 im Finanzministerium online gehen soll. Ob sich das ausgeht ist noch offen, wenn nicht gilt die Regelung trotzdem rückwirkend mit 1. Jänner 2014.

Der mit dem Pendlerrechner kalkulierte Förderungssatz kann als amtliches Formular ausgedruckt werden. Kommen einem Pendler die Ergebnisse des Rechners unglaubwürdig vor, kann er Einspruch erheben, versichert das Finanzministerium.

Bis 60 Minuten ist Öffi zumutbar

Änderungen bei der Pendlerpauschale gibt es im wesentlichen in den folgenden Punkten: Bis 60 Minuten ist ein öffentliches Verkehrsmittel immer zumutbar (bisher waren es 90 Minuten) und bei über 2 Stunden Wegzeit sind Öffis generell unzumutbar (bisher waren es 2,5 Stunden).

Wegzeit: Verlassen der Wohnung bis Arbeitsbeginn

Bei Wegzeiten von mehr als einer Stunde bis zwei Stunden gilt folgendes: Bei über 1 Stunde Wegzeit erhöht sich die Zumutbarkeit pro Kilometer Arbeitsweg um eine Minute. Als Wegzeit gilt die gesamte Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn. Das bedeutet bei 10 km Arbeitsweg sind 60 Min + 10 Min Wegzeit zumutbar. Bisher galt, dass Unzumutbarkeit dann gegeben war, wenn die Wegzeit mit dem Massenbeförderungsmittel länger dauerte, als die dreifache Fahrzeit mit dem Kfz. (APA)

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