Dank Einsparungen: Fußfessel statt Haft für Grasser?

Mit dem Budgetbegleitgesetz der türkis-rot-pinken Koalition wird die elektronische Fußfessel in Österreich ausgeweitet. Ab dem 1. September 2025 soll sie auch für Personen infrage kommen, die noch bis zu 24 Monate Haft vor sich haben. Bisher lag die Grenze bei zwölf Monaten.
Ziel der Maßnahme sei es, die angespannte Situation in den heimischen Justizanstalten zu entschärfen, wie aus dem Regierungsprogramm hervorgeht. Von der Regelung ausgenommen sind Täter schwerer Delikte, wie etwa Sexual- oder Gewaltverbrechen.
Ex-Finanzminister Grasser könnte profitieren
Besonders brisant ist die Gesetzesänderung mit Blick auf den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Er war in der Causa BUWOG rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde Ende April vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt.
Grasser, der in Kitzbühel gemeldet ist, muss seine Haft innerhalb von vier Wochen ab Zustellung in der Justizanstalt Innsbruck antreten. Die Justiz prüft derzeit, ob bei ihm die Halbstrafe (ca. 22 Monate) oder die Zwei-Drittel-Strafe (ca. 30 Monate) Anwendung findet. Eine bedingte Entlassung wäre im Anschluss möglich.
Was die Gesetzesänderung für Grasser bedeutet
Die geplante Änderung im Strafvollzug könnte Grasser deutlich früher in den elektronisch überwachten Hausarrest versetzen:
- Bei Anwendung der Halbstrafe könnte er ab 1. September 2025 eine Fußfessel beantragen.
- Kommt es zur Zwei-Drittel-Strafe, wäre ein Antrag auf Fußfessel ab Jänner 2026 möglich.
Die Umstellung auf die Fußfessel würde ihm damit mehrere Monate in Haft ersparen – vorausgesetzt, die zuständigen Behörden stimmen der Maßnahme zu.
Verzögerung des Haftantritts als Strategie?
Rein theoretisch könnten Grassers Anwälte versuchen, den Haftantritt hinauszuzögern – etwa durch das Vorbringen gesundheitlicher Gründe wie Krankheit oder Verletzung. Sollte dies gelingen, könnte Grasser den Antrag auf Hausarrest stellen, ohne jemals eine Justizanstalt betreten zu haben.
Diese Option gilt allerdings laut Einschätzungen aus Justizkreisen als unwahrscheinlich. In der Praxis kommt eine vollständige Vermeidung der Haft nur in seltenen Fällen vor und würde eine genaue medizinische Prüfung erfordern.
Zahlen und Fakten zur Causa Grasser
- Haftstrafe: 4 Jahre (rechtskräftig seit April 2025)
- Mögliche Entlassungszeitpunkte:
- Halbstrafe: nach ca. 22 Monaten
- Zwei-Drittel-Strafe: nach ca. 30 Monaten
- Neue Regelung: Fußfessel ab 1.9.2025 bei bis zu 24 Monaten Resthaftzeit möglich
- Frühester möglicher Hausarrest (Grasser):
- Bei Halbstrafe: ab 1.9.2025
- Bei Zwei-Drittel-Strafe: ab 1.1.2026
- Ort der Haft: Justizanstalt Innsbruck
(Red.)