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Dänemark verbietet 13 Kampfhund-Rassen

Zucht und Verkauf werden verboten
Zucht und Verkauf werden verboten ©APA (dpa)
In Dänemark gilt ab 1. Juli ein lange umstritten gewesenes Verbot für Kampfhunde. Von dem Gesetz betroffen sind vorerst 13 Hunderassen, darunter Pitbull, American Staffordshire und American Bulldog. Ab Anfang Juli sind Zucht und Verkauf derartiger Hunde in Dänemark verboten. Hundebesitzer, die vor dem 1. Juli in den Besitz von Kampfhunden gekommen sind, dürfen diese behalten.

Allerdings gelten für sie verschärfte Haltungsvorschriften wie Maulkorb und kurze Leine. Diese darf maximal zwei Meter lang sein. Welpen, die nach dem Stichtag 17. März geboren sind und bis zum 1. Juli nicht verkauft sind, müssen eingeschläfert oder ins Ausland verkauft werden. Dass letzteres in vielen Fällen praktisch unmöglich ist, rief in Dänemark zuletzt Tierschützer und Hundezüchter auf den Plan. Diese kritisierten die Regierung, zuerst mit dem Gesetz zu lange gewartet und es dann, als sich vor vier Woche eine dünne Mehrheit im Parlament abzeichnete, überhastet durchgeboxt zu haben.

Die Regierung will künftig auch eine “Beobachtungsliste” führen, auf der weitere Kampfhund-Rassen zu finden sind. Auch diese drohen dann vom Verbot erfasst zu werden, falls sich mit ihnen auffällige Probleme ergeben sollten. Die Initiative für das Kampfhunde-Verbot kam von der Regierung, nachdem sich in Dänemark in den vergangenen Jahren schwere Zwischenfälle mit Exemplaren verschiedener Rassen ereignet hatten, die in den Medien viel Aufmerksamkeit fanden.

Folgende Hunderassen sind ab 1. Juli in Dänemark verboten: Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa, American Bulldog, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Sarplaninac.

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