Allerdings gelten für sie verschärfte Haltungsvorschriften wie Maulkorb und kurze Leine. Diese darf maximal zwei Meter lang sein. Welpen, die nach dem Stichtag 17. März geboren sind und bis zum 1. Juli nicht verkauft sind, müssen eingeschläfert oder ins Ausland verkauft werden. Dass letzteres in vielen Fällen praktisch unmöglich ist, rief in Dänemark zuletzt Tierschützer und Hundezüchter auf den Plan. Diese kritisierten die Regierung, zuerst mit dem Gesetz zu lange gewartet und es dann, als sich vor vier Woche eine dünne Mehrheit im Parlament abzeichnete, überhastet durchgeboxt zu haben.
Die Regierung will künftig auch eine “Beobachtungsliste” führen, auf der weitere Kampfhund-Rassen zu finden sind. Auch diese drohen dann vom Verbot erfasst zu werden, falls sich mit ihnen auffällige Probleme ergeben sollten. Die Initiative für das Kampfhunde-Verbot kam von der Regierung, nachdem sich in Dänemark in den vergangenen Jahren schwere Zwischenfälle mit Exemplaren verschiedener Rassen ereignet hatten, die in den Medien viel Aufmerksamkeit fanden.
Folgende Hunderassen sind ab 1. Juli in Dänemark verboten: Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa, American Bulldog, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Sarplaninac.