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Damit verstößt Österreich gegen EU-Umweltrecht

Österreich verstößt laut EU-Kommission gegen die Aarhus Konvention.
Österreich verstößt laut EU-Kommission gegen die Aarhus Konvention. ©CanvaPro/APA (Sujet)
In einer schriftlichen Mitteilung drängt die Europäische Kommission Österreich dazu, den Naturschutzorganisationen und Einzelpersonen in größerem Maße die Möglichkeit zu geben, gerichtlich gegen Entscheidungen von Behörden vorzugehen.

Und zwar wenn der Verdacht besteht, dass gegen EU-Umweltrecht verstoßen wird. Österreich müsse damit die Regeln der Aarhus Konvention umsetzen, die das Land 2005 ratifiziert hatte, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.

Damit verstößt Österreich weiterhin gegen EU-Umweltrecht

Die Stellungnahme ("reasoned opinion") ist der zweite Schritt im EU-Vertragsverletzungsverfahren. Bereits 2014 und 2021 hat die EU-Kommission Österreich in einem sogenannten Aufforderungsschreiben ("formal notice") aufgerufen, die Aarhus Konvention vollständig umzusetzen. Österreich habe auch bereits Fortschritte gemacht, räumt die Kommission ein. Besonders bei einigen Verwaltungsentscheidungen hätten NGOs und Private aber nicht genügend Möglichkeiten, rechtlich dagegen vorzugehen. Österreich habe nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe einzugehen beziehungsweise diese zu beheben - ansonsten könnte die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) übergeben.

Aarhus Konvention sorgte in Österreich für Diskussionen

Die Aarhus Konvention sorgte in Österreich jüngst im Zusammenhang mit Behördenentscheidungen zum Abschuss von Wölfen in Tirol für Diskussionen. Tierschutzorganisationen bemängelten in dem Kontext bereits die mangelnde Umsetzung der Konvention. Dass die "Entnahmen" der Raubtiere in Tirol via Verordnung statt Bescheid geregelt werde, bezeichneten die Europarechtsexperten Walter Obwexer und Peter Hilpold mit Verweis auf die Konvention als EU-rechtswidrig.

WWF begrüßt die Stellungnahme der EU-Kommission

Die Umweltorganisation WWF Österreich begrüßt die Stellungnahme der Kommission, wie sie in einer Aussendung schreibt. "Die verantwortlichen Politiker sollten die eindringliche Stellungnahme der Europäischen Kommission ernst nehmen und die Mitwirkung von Umweltschutzorganisationen an Behördenverfahren endlich sicherstellen, so wie es die Aarhus-Konvention vorsieht", sagt Arno Aschauer, Leiter für Arten und Lebensräume bei WWF Österreich.

(APA/Red)

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