Wegen des Vorfalls sei die Dienstwaffe des Mannes eingezogen worden, bestätigte Christina Ratz, Ressortmediensprecherin des Justizministeriums, am Freitag einen Onlinebericht der "NÖN". Weiters sei angeordnet worden, dass der Niederösterreicher seinen Beruf vorerst nur am Tag ausüben dürfe.
Schütze ist Justizwachebeamter
Ratz verwies außerdem darauf, dass "zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Bediensteten abzuwarten" seien. "In weiterer Folge werden dann disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft."
Nach der Schussabgabe vom Dienstag wurde der 55-Jährige wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und der Tierquälerei der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt. Weiters wurde gegen ihn ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.
Schuss auf Dalmatiner nicht aus Dienstwaffe
Das Justizministerium hat am Freitagabend auf APA-Anfrage mitgeteilt, dass der Schuss auf den Dalmatinerrüden nicht aus der Dienstwaffe des 55-Jährigen abgegeben worden ist. Der Justizwachebedienstete hatte am Dienstag mit einer Glock 17 auf den Vierbeiner gefeuert. Die Pistole hatte der Niederösterreicher Polizeiangaben zufolge legal mitgeführt.
(APA/Red)