AA

DailyDeal-Gutscheine: Kooperationspartner müssen Leistung erbringen

DailyDeal soll über ein Sanierungsverfahren gerettet werden.
DailyDeal soll über ein Sanierungsverfahren gerettet werden. ©pixabay.com (Sujet)
Die Gutscheine von DailyDeal sind trotz Insolvenz weiterhin gültig. Viele Kooperationspartner nehmen diese dennoch nicht mehr - zu Unrecht.
Daily Deal ist insolvent
Gutscheine sind bei Partnern einlösbar

Obwohl Gutscheine des insolventen Schnäppchenportals DailyDeal weiter gültig sind, gibt es Kooperationspartner, die das Einlösen verweigern - zu Unrecht, wie auch die Masseverwalterin von DailyDeal am Mittwoch erklärte. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) stellte nun einen Musterbrief für betroffene Kunden online, in dem Vertragspartner aufgefordert werden, ihre Leistung zu erbringen.

VKI stellt Musterbrief zur Verfügung

In dem Musterbrief heißt es: "Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie vereinbarungsgemäß der Leistungserbringer über diesen Gutschein sind und die Insolvenz von DailyDeal daran nichts ändert. Verweigern Sie die Einlösung eines gültigen Gutscheins, und entsteht mir dadurch ein Schaden, werden Sie schadenersatzpflichtig."

Das Problem für Kooperationspartner von DailyDeal ist, dass sie, obwohl sie die Leistung erbringen müssen, von DailyDeal aufgrund der Insolvenz vorerst kein Geld dafür bekommen. Sie müssen ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden und bekommen dafür eine Quote. Selbiges gilt für Kunden, die über Guthaben bei DailyDeal oder einen Gutschein verfügen, bei denen der Leistungserbringer nicht festgelegt war.

DailyDeal soll über Sanierungsverfahren gerettet werden

DailyDeal soll über ein Sanierungsverfahren gerettet und fortgeführt werden. Die rund 500 betroffenen Kooperationspartner des Schnäppchenportals erhielten am Mittwochnachmittag Informationen über geänderte Bedingungen, die Einholung ihrer Zustimmung läuft gerade. Auf dailydeal.at werden trotz der Insolvenz weiter Gutscheine verkauft.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • DailyDeal-Gutscheine: Kooperationspartner müssen Leistung erbringen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen