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Dämmerungsunfälle mit Rad und Roller: 1.351 Crashes im Vorjahr

Wer in der Dämmerung mit dem Rad fährt, muss besonders aufpassen
Wer in der Dämmerung mit dem Rad fährt, muss besonders aufpassen ©Pixabay (Sujet)
Radeln und rollern bei Dämmerung kann gefährlich sein: Schlechte Sicht birgt ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr, auch wenn man zweirädrig oder auf Rollen unterwegs ist, wie Unfallzahlen zeigen.

2019 gab es österreichweit 1.351 Unfälle mit Fahrrad, E-Bike oder E-Tretroller bei Dämmerung und Dunkelheit, das waren 17 Prozent der Gesamtzahl der Unglücke mit diesen Fortbewegungsmitteln, berichtete der ÖAMTC.

Steigende Zahlen bei Unfällen in der Dämmerung

2018 hatten sich demnach mit 1.205 noch etwas weniger Unfälle mit Personenschaden in den Abend- und Nachtstunden ereignet. Da es jetzt wieder später hell und zeitiger dunkel wird, sei es besonders wichtig, für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein. Eine vollständige, funktionierende Beleuchtung und der Einsatz von Reflektoren seien unerlässlich, sagte ÖAMTC-Juristin Eva Unger.

Richtige Ausstattung für Räder, Roller und Co.

Fahrräder und E-Bikes müssen vorne mit einem weiß oder hellgelb leuchtenden, am Rad angebrachten Scheinwerfer ausgestattet sein, der die Fahrbahn mit ruhendem Licht beleuchtet. Hinten ist ein rotes Rücklicht Pflicht, das auch blinken und zum Beispiel am Rucksack angebracht sein darf. Fahrräder und E-Bikes müssen außerdem mit Reflektoren ausgerüstet sein: vorne weiß, hinten rot, an den Pedalen nach vorn und hinten gerichtete Reflektoren, an den Rädern Katzenaugen oder alternativ Reifen mit reflektierenden Umrandungen bzw. Reflektorsticks.

Für E-Tretroller gelten bei einer Höchstleistung von 600 Watt und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h vergleichbare Vorschriften wie für Radler: weißes Licht nach vorne und rotes Licht nach hinten - zusätzlich Reflektoren an den Seiten (gelb) sowie nach vorne (weiß) und nach hinten (rot).

Ohne Beleuchtung nur bei Tageslicht und guter Sicht

"Nur bei Tageslicht und guter Sicht darf die Beleuchtung entfallen", erläuterte Unger. "Mangelhafte Ausrüstung oder fehlende Beleuchtung kann auch eine Strafe von bis zu 726 Euro nach sich ziehen." Spielt ein Mangel bei einem Unfall eine Rolle, können ein Mitverschulden, Schadenersatzforderungen und im Fall eines Personenschadens ein gerichtliches Strafverfahren die Folgen sein. Reflektierende Materialien auf der Kleidung verbessern die Sichtbarkeit deutlich, betonte die Expertin. "Alle ergänzenden Hilfsmittel, seien es Stirnlampen, Warnwesten oder LED-Lichter, machen Sinn."

(APA/Red)

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