"Da greift man sich an den Kopf" – Steuerbescheid für Verstorbene

Ein Fall aus dem Finanzministerium hat am Montag für Kopfschütteln gesorgt: Trotz eingetretenen Todesfalls forderte die Behörde von einer bereits verstorbenen Person eine Einkommensteuererklärung ein – inklusive Strafandrohung bei Nichtabgabe. Die Angehörigen wandten sich schließlich an die Volksanwaltschaft.
Volksanwältin Gaby Schwarz machte den Vorfall auf Instagram öffentlich. "Da greift man sich an den Kopf", schrieb sie. Die Ursache sei eine fehlerhafte Eingabe in der Grunddatenbank gewesen. Zwar habe man den Fall rasch klären können, dennoch sei die Panne symptomatisch für Schwächen im System, so Schwarz.
Kritik am Finanzministerium: Schulung gefordert
"Ich appelliere an den Finanzminister, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser zu schulen", erklärte Schwarz weiter. Der Vorfall werfe Fragen hinsichtlich Datenpflege und interner Abläufe auf. Zwar sei der Fehler korrigiert worden, doch Fälle wie dieser beschädigten das Vertrauen in die Verwaltung, betonte sie.
Die Volksanwaltschaft verstehe sich auch als Anlaufstelle für ungewöhnliche oder absurde Beschwerden. "Wir lösen auch Skurriles", resümierte Schwarz. Das Finanzministerium selbst äußerte sich bislang nicht öffentlich zu dem Vorfall.
(VOL.AT)