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D: Zuwanderungs- und Arbeitsmarktreform

Der deutsche Bundesrat hat mit dem Zuwanderungsgesetz und der Arbeitsmarktreform zwei heiß umstrittene Gesetze sowie eine Verschärfung der Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen.

Der Bundesrat stimmte dem Zuwanderungsgesetz eine Woche nach dem Bundestag zu. Damit öffnet sich Deutschland offiziell für Beschäftigte aus Nicht-EU-Ländern. Das Gesetz, das vier Jahre lang umkämpft war, reguliert die Zuwanderung von Fachkräften, reformiert das Flüchtlingsrecht, soll die Integration von Ausländern verbessern und die Sicherheit Deutschlands gewährleisten. Angesichts der Terror-Bedrohung können als gefährlich eingestufte Ausländer schneller abgeschoben werden.

Die Unionsparteien (CDU/CSU) hatte sich lange gegen eine Öffnung Deutschlands gewehrt, denn angesichts der hohen Arbeitslosigkeit hielten sie dies für unverantwortlich. Insbesondere die Wirtschaft machte sich für das rot-grüne Gesetz stark. Die rot-grüne Regierung konnte das Gesetz nur mit der CDU/CSU verwirklichen, da die Union im Bundesrat die Mehrheit hat. Nach erbittertem Streit verständigten sich Regierung und Opposition auf einen Kompromiss. Das neue Zuwanderungsgesetz soll am 1. Jänner 2005 in Kraft treten.

Bei der Arbeitsmarktreform stimmte der Bundesrat für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, in diesem Fall gegen das Votum der östlichen Bundesländer. Das Gesetz regelt die Betreuung von Langzeitarbeitslosen und die finanzielle Entlastung der Kommunen. Es war das letzte offene Detail der für 2005 geplanten Arbeitsmarktreform Hartz IV.

Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) bedauerte das Abstimmverhalten der Ostländer: Dies sei „eine falsche Entscheidung“, weil sie an den Interessen der Bevölkerung im Osten vorbeigehe, sagte er der dpa. Kein Bezieher von Arbeitslosengeld II werde „abstürzen“, alle bisherigen Sozialhilfeempfänger dagegen besser gestellt. CDU-Chefin Angela Merkel kritisierte, die Förderung der Arbeitslosen sei noch unzureichend.

Das kommunale Optionsgesetz bietet 69 Städten und Landkreisen die Möglichkeit, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in die eigene Hand zu nehmen. Der Bund garantiert ihnen eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro durch Beteiligung an knapp einem Drittel der Unterkunfts- und Heizungskosten. In der Debatte betonte Clement, mit der Fusion von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werde aus bisher zwei getrennten Fürsorgesystemen ein einheitliches.

Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung wird Schwarzarbeit in Deutschland ab August schärfer geahndet. Der Staat erhofft sich von der Neuregelung das auf diese Weise wenigstens ein Teil der hinterzogenen Steuern von schätzungsweise rund 370 Milliarden Euro im Jahr hereinzuholen. Finanzminister Hans Eichel (SPD) rechnet mit Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro. Mit dem Gesetz soll vor allem die gewerbliche Schwarzarbeit im Baugewerbe, in der Gastronomie, in der Taxi- und Mietwagenbranche, bei Reinigungsdiensten sowie in Spielhallen eingedämmt werden.

Lockerungen sind hingegen bei Nachbarschaftshilfe sowie Beschäftigung privater Putzfrauen geplant. So gelten Gelegenheitsjobs, „die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind“, nicht als Schwarzarbeit. Auch die Nichtanmeldung geringfügig Beschäftigter in Privathaushalten wird nicht als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit gewertet. Nach monatelangem Streit hatten sich Koalition und Opposition in der vergangenen Woche im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss verständigt und die Koalition musste nochmals Änderungen akzeptiert.

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