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D: Verschärftes Versammlungsrecht

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit Verschärfungen des Straf- und des Versammlungsrechtes beschlossen. Damit sollen Aufmärsche von Rechtsextremisten und Neonazis eingedämmt werden.

Die Verschärfungen sollen noch vor dem 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai in Kraft treten. Rot-Grün und die Union hatten sich auf die Novelle verständigt. In der Debatte betonten sie, dass sich die Demokratie angesichts der Herausforderungen durch die Rechtsextremisten als wehrhaft erweise. Grundrechte würden durch die Verschärfungen nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt. Allein die FDP lehnte die Änderungen als unnötig ab.

Nach den vorgesehenen Regelungen soll es möglich sein, Versammlungen und Aufmärsche an historisch herausragenden Gedenk- Orten zu verbieten oder nur mit Auflagen zu genehmigen. Ausschlaggebend soll sein, dass nach konkret feststellbaren Umständen die Sorge besteht, die Würde der Opfer werde beeinträchtigt.

So soll auch ein Aufmarsch der rechtsextremen NPD zum Jahrestag am Brandenburger Tor und nahe beim Holocaust-Mahnmal in Berlin verhindert werden. Die Bundesländer sollen eine Liste der geschützten Orte in eigenen Gesetzen festlegen. Ursprünglich war vorgesehen, dass dies der Bund bestimmt.

Wegen Volksverhetzung sollen künftig jene mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden, die öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stören, indem sie die Gewalt- und Willkürherrschaft der Nazis billigen, verherrlichen oder rechtfertigen.

Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, begrüßte die Änderungen. Der Kompromiss „dient diesem Land“.

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