Sechs CDU/CSU-regierte Bundesländer hatten gegen diese Regelung geklagt.
Sie werteten das im Bundes-Hochschulrahmengesetz festgeschriebene Studiengebühren-Verbot als unzulässige Einschränkung ihrer Kompetenzen in der Hochschulpolitik. Diese ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Der Bund darf nur den Rahmen vorgeben.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, das vor zweieinhalb Jahren erlassene bundesweite Studiengebühren-Verbot verletze das Gesetzgebungsrecht der Länder und sei damit nichtig.
Geklagt hatten Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen. Alle außer Sachsen planen vom ersten Semester an Studiengebühren von zunächst 500 Euro. Die meisten SPD- Bundesländer wollen dagegen das Erststudium gebührenfrei lassen.