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D: Sorgerechts-Reform - zieht Österreich nach?

Unverheiratete Väter erhalten in Deutschland mehr Rechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig, wonach diese nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können.

Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bewertete die Entscheidung positiv. Es werde bereits an einer gesetzlichen Neuregelung gearbeitet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte schon Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechts-Regelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.

Die Richter des ersten Senats gaben der Verfassungsbeschwerde eines Vaters statt, der das Sorgerecht für seinen 1998 geborenen Sohn erstreiten wollte. Zwar ist es nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden, dass bei unehelich geborenen Kindern zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht erhalte. Es verletze jedoch das Elternrecht des Vaters, wenn dieser keine Möglichkeit habe, ohne Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen, und wenn er dies auch nicht durch ein Gericht überprüfen lassen könne.

Mit dieser Regelung “setzt der Gesetzgeber das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück, ohne dass dies durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist”, heißt es in dem Beschluss. Die Verfassungsrichter ordneten an, dass Frauen ab sofort ihr Sorgerecht mit dem Vater teilen müssen, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Karlsruhe räumte dem Kindeswohl damit Vorrang vor dem “Eigeninteresse” der Mütter ein. Zur Begründung verwiesen die Richter auf “neuere Erkenntnisse”, wonach eine beträchtliche Zahl von Müttern allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigerten, “weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater des Kindes teilen wollen”. Dies ist nun künftig nicht mehr möglich. Vätern kann auf deren Antrag hin sogar die Alleinsorge übertragen werden, wenn dem Karlsruher Beschluss zufolge “gewichtige Kindeswohlgründe” dafür sprechen, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. Zuvor müssen Familiengerichte allerdings prüfen, ob es keine andere Möglichkeit gibt, “die weniger in das mütterliche Elternrecht eingreift”.

Die deutsche Justizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte am Dienstag in Berlin, sie begrüße die Karlsruher Entscheidung, da sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte verschaffe. Ihr gehe es um eine Gesetzesreform, die die Rechte nichtehelicher Väter deutlich verbessere und ihnen Wege aufzeige, “wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können”. Ziel sei ein unbürokratisches Verfahren, “bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist”.

In Österreich haben unverheiratete Paare die Möglichkeit ein gemeinsames Sorgerecht beim Pflegschaftsgericht eintragen zu lassen. Gibt es diesen Antrag nicht, liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) will auch in Österreich die Rechte der Väter stärken und setzt sich für eine automatische gemeinsame Obsorge im Scheidungsfall ein.

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