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D: Schuldsprüche im Terrorprozess

Im Terrorprozess um eine deutsche Zelle des islamistischen Topterroristen Abu Musab al-Zarqawi hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die vier Angeklagten zu hohen Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren verurteilt.

Der Hauptangeklagte Abu D. muss für acht Jahre in Haft.

Der Staatsschutzsenat sah es als erwiesen an, dass drei der Männer im Auftrag von Zarqawi eine terroristische Vereinigung gebildet und Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Deutschland vorbereitet hatten. Zarqawi habe diesen Auftrag mehrmals bekräftigt. Der vierte Angeklagte, ein Algerier, wurde wegen Unterstützung der Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Bei der Urteilsverkündung kam es zu wütenden Protesten der Angeklagten und zu Tumulten im Saal. Der Angeklagte Djamel M. stürmte aus dem Saal und konnte von mehreren Saalwächtern nicht zurückgebracht werden. Die Urteilsverkündung musste unterbrochen werden.

Die Bundesanwaltschaft hatte für die drei Palästinenser Haftstrafen zwischen siebeneinhalb und acht Jahren gefordert. Für den Algerier hatte sie sieben Jahre Haft verlangt.

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