Er zog anschließend die Revision gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung zurück. Wie das Landgericht Augsburg mitteilte, ist damit das Urteil gegen Pfahls rechtskräftig. Ein Gerichtssprecher sagte, nun sei es amtlich, dass ein Mitglied der damaligen Regierung des CDU-Kanzlers Helmut Kohl korrupt gewesen sei. Es stehe auch fest, dass es das Schmiergeld-System des Rüstungslobbyisten Karl-Heinz Schreiber gegeben habe.
Der 62-jährige Pfahls hatte am Morgen von der Öffentlichkeit unbemerkt das Gefängnis in Augsburg verlassen. Er war kurzfristig in eine andere Haftanstalt verlegt worden. Der frühere CSU-Politiker hatte 13,5 Monate seiner Haftstrafe verbüßt – die Hälfte der 27 Monate, zu denen er verurteilt worden war. Die Aussetzung des Haftbefehls ist mit Auflagen verbunden. So darf Pfahls Deutschland vorerst nicht verlassen und muss sich wöchentlich bei der Polizei melden.
Der ehemalige Staatssekretär war Mitte August wegen Korruption und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Seine Haft in Frankreich und die Untersuchungshaft in Augsburg waren ihm auf die Strafe angerechnet worden. Pfahls hatte in seinem Verfahren gestanden, von dem nach Kanada geflüchteten Schreiber für Rüstungsgeschäfte rund zwei Millionen Euro Schmiergeld angenommen und nicht versteuert zu haben.
Nach einem Frühstück in einem Augsburger Hotel sagte er vor Journalisten, die Freiheit sei noch ein bisschen ungewohnt. Jetzt freue er sich sehr auf das Zusammensein mit seiner Familie. Danach wolle er sich irgendwo eine Wohnung und eine vernünftige Tätigkeit suchen, sagte der sichtlich gut gelaunte 62-Jährige im roten Poloshirt. Seine fünfjährige Flucht nannte der Jurist und ehemalige Verfassungsschutzpräsident, Staatssekretär und DaimlerChrysler-Manager die größte Eselei seines Lebens.
Pfahls Anwalt Volker Hoffmann aus Mainz betonte, zwischen ihm und dem Gericht habe es keine unzulässigen Vereinbarungen oder Gemauschel gegeben. Bei den Absprachen hätten sich beide Seiten streng an die vom Bundesgerichtshof vorgegebenen Regeln gehalten.
Verteidigung und Gericht hatten das Strafmaß und die Entlassung des Angeklagten nach der Verbüßung der Hälfte der Strafe schon vor Prozessbeginn für den Fall ins Auge gefasst, dass Pfahls ein umfassendes Geständnis ablegt. Dies hatte der ehemalige Staatssekretär dann getan.