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D: Passinhaber hing die Zunge heraus

Trotz heraushängender Zunge auf dem Lichtbild ist einem 30-jährigen Mann aus dem sauerländischen Arnsberg in Deutschland der Pass nicht verwehrt worden.

Als er den Antrag mit dem ungewöhnlichen Foto stellte, wurde er zunächst abgewiesen, was der 30-Jährige aber nicht auf sich sitzen ließ. Im zweiten Anlauf genehmigte die Stadt am Freitag schließlich das Dokument. Der Mann darf nun auf ein Bild mit herausgestreckter Zunge in seinen Reisepapieren stolz sein.

Einzige Einschränkung: Der Inhaber muss eine Erklärung unterschreiben, dass er auf Regress-Ansprüche verzichtet, falls er bei Kontrollen Probleme bekommt.

Ob dies in Österreich durchgehen würde, ist fraglich: Man weise die Antragsteller auf ihre eigenen Interessen hin, war die Auskunft beim Passamt Wien. Anstößige Aufnahmen seien nicht erlaubt. In Streitfällen müsse man den Fall an das Innenministerium weiterleiten.

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