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D: Linksterrorist Weinrich freigesprochen

Im Prozess um mehrere Bombenanschläge mit mehrere Toten in den 80er Jahren in Frankreich ist der deutsche Linksterrorist Johannes Weinrich am Montag vom Landgericht Berlin überraschend freigesprochen worden.

Das Landgericht begründete seine Entscheidung am Montag mit Mangel an Beweisen. Weinrich, den das Gericht als führenden Kopf der „Carlos-Bande“ bezeichnete, war wegen sechsfachen Mordes bei drei Sprengstoffanschlägen in den 1980er Jahren in Frankreich angeklagt.

Der 57-jährige Weinrich galt lange Zeit als rechte Hand des in Frankreich inhaftierte Top-Terroristen Illich Ramirez Sanches alias „Carlos“. Mit den Bombenanschlägen in Paris, im Bahnhof von Marseille und in einem französischen Hochgeschwindigkeitszug sollten seinerzeit zwei Gefangene freigepresst werden, unter ihnen Weinrichs Ex-Freundin, die spätere „Carlos“-Ehefrau Magdalena Kopp.

Konkrete Tatbeiträge Weinrichs waren nach Angaben des Gerichts aber nicht nachweisbar. Der Vorsitzende Richter, Ralph Ehestädt, sagte: „Wenn da einfach nichts da ist, müssen wir freisprechen.“ Dies sei absolut unbefriedigend. „Doch wir können das nicht in eine Richtung biegen, weil Weinrich ein Terrorist ist wie im ersten Prozess. Er bemängelte, in den aus Frankreich gelieferten Ermittlungsakten und Dokumenten fehlten rund 8.000 Seiten.

Die französische Justiz habe es bis heute nicht geschafft, Anklage gegen „Carlos“ zu erheben. Dieser habe außerdem auf Grund von Sicherheitsbedenken der Berliner Justiz nicht als Zeuge in dem 17-monatigen Verfahren gegen Weinrich nach Berlin gebracht werden dürfen. So habe ein „hochrangiges Beweismittel nicht ausgeschöpft werden können“, kritisierte der Richter. Damit sei die Wahrheitsfindung eingeschränkt. Dem habe das Gericht Rechnung zu tragen.

Ehestädte verwies auf den neuen Hamburger Prozess gegen den Marokkaner Mounir El Motassadeq, dessen 15-jährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vom deutschen Bundesgerichtshof aufgehoben worden war. Die Bundesrichter hatten dabei bemängelt, dass dem Gericht die wichtige Zeugenaussage des von den USA verhafteten mutmaßlichen Drahtziehers Ramzi Binalshibh nicht vorlag.

Die Nebenklage im Weinrich-Prozess, die 13 Opfer der Anschläge vertritt, wertete es als Revisionsgrund, dass „Carlos“ nicht vernommen werden konnte. Rechtsanwalt Stephan Maigne erklärte, die Berliner Senatsverwaltung der Justiz habe „im Benehmen mit dem Bundesjustizministerium eine möglicherweise entscheidende Beweiserhebung, nämlich die Vernehmung von Carlos, verhindert“. Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis wollte zunächst prüfen, ob Revision angebracht sei.

Weinrich war schon im Jahr 2000 ebenfalls vom Berliner Landgericht wegen des Sprengstoffanschlags auf das französische Kulturzentrum Maison de France 1983 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In dem zweiten Prozess wurden ihm ein Anschlag in der Pariser Innenstadt 1982 vorgeworfen, der eine schwangere Passantin in den Tod riss, und ein Doppelanschlag am Silvestertag 1983 auf den Hauptbahnhof von Marseille und einen Hochgeschwindigkeitszug TGV mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten.

Eigentlich hätte das Urteil bereits im Juli fallen sollen. Aber die Nebenklage hatte noch einen letzten Versuch unternommen, Carlos per Video-Konferenz aus seinem Hochsicherheitsgefängnis bei Paris zur Zeugenbefragung zuschalten zu lassen. Der Venezolaner verweigerte aber seine Zustimmung.

Weinrich wurde 1994 im Jemen festgenommen und sitzt seit 1995 in deutschen Gefängnissen. Eine Entlassung nach 15 Jahren hatte das Landgericht durch Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für den Anschlag auf das Maison der France schon im ersten Urteil ausgeschlossen.

“Sie sind ein Terrorist” – Trotz Freispruchs lebenslange Haft
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