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D: Lebenslang wegen Mordes

Der Samuraischwert-Amokläufer von Pforzheim ist wegen Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Zudem stellte das Karlsruher Landgericht am Freitag die „besondere Schwere der Schuld“ fest. Demnach kann der 24-jährige Stefan A. frühestens nach 18 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.

Der Angeklagte hatte gestanden, im September vergangenen Jahres mit einem Samuraischwert eine Kollegin getötet und drei weitere schwer verletzt zu haben. Ein Motiv für den Amoklauf konnte er nicht nennen.

Nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachtens hatte Stefan A. „einen großen Abgang“ mit einem erweiterten Selbstmord geplant, weil er mit dem Leben unzufrieden war und sich ungerecht behandelt fühlte.

Das Gericht folgte der Einschätzung des Gutachters, wonach der Angeklagte nicht an einer psychischen Störung oder einer wesentlichen Charakterverformung leidet, sondern während des Blutbades voll zurechnungs- und schuldfähig gewesen sei.

Alkoholprobleme, der Führerscheinentzug am Vortag und „Hass auf die Welt“ waren nach dem Geständnis des Angeklagten mit auslösend für die Tat.

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