D: Keine Entschädigung für italienische Zwangsarbeiter
Wie der Anwalt der Klägerseite, Joachim Lau, am Montag in Berlin mitteilte, stufte das Gericht mit seinem bereits Anfang September ergangenen Urteil die Musterklage zweier hochbetagter Italiener gegen die deutsche Bundesstiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft als unzulässig ein. Damit können 4.200 Italiener, die 1943 nach Deutschland verschleppt wurden, nicht mehr auf die Zahlung einer Entschädigung hoffen.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein, der die Bundesstiftung vertritt, haben die Kläger auf eine nochmalige mündliche Verhandlung verzichtet. Im Februar hatte das Gericht bereits über die Klage verhandelt, eine Entscheidung aber vertagt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts verweist auf einen Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das im Juni eine Beschwerde der italienischen NS-Opfer abgewiesen hatte. Demnach ist es kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, wenn das Stiftungsgesetz Leistungen für Kriegsgefangene ausschließt. Nach der Haager Landkriegsordnung könnten Kriegsgefangene in genau bestimmten Grenzen auch zur Arbeit zwangsweise verpflichtet werden.
Historischer Hintergrund des Rechtsstreits sind Vorgänge in Italien im September 1943. Nachdem die faschistische Regierung einen Waffenstillstand geschlossen hatte, setzten deutsche Truppen etwa 600.000 italienische Soldaten fest und verschleppten viele von ihnen zur Zwangsarbeit nach Deutschland. Ein Führerbefehl Adolf Hitlers machte aus den Kriegsgefangenen Militär-Internierte.
Nach deutscher Rechtsauffassung blieben die Verschleppten Kriegsgefangene, die keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Laut Verwaltungsgericht fehlt zudem ein Rechtsverhältnis zwischen der beklagten Bundesstiftung und den Klägern. Das Stiftungsgesetz gewähre keine individuellen Ansprüche, diese richteten sich gegen die ausländischen Partnerorganisationen.