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D: Kaplan muss zum Ausländeramt

Der in der Vorwoche verschwundene Islamistenführer Metin Kaplan muss beim Kölner Ausländeramt erscheinen, um den Status seiner Duldung in Deutschland verlängern zu lassen.

Die Behörde hat bereits angekündigt, dass die Duldung erteilt werden müsse.

Der von Abschiebung in die Türkei bedrohte selbst ernannte „Kalif von Köln” hatte sich am Montag schon bei der Polizei zurückgemeldet. Eine baldige Abschiebung Kaplans, auf die Bundes- und NRW- Landesregierung dringen, gilt in Sicherheitskreisen mittlerweile als unwahrscheinlich. Das Bundesverwaltungsgericht müsse gesetzliche Fristen einhalten und könne erst Ende des Jahres über die Abschiebung des radikalen Islamisten in die Türkei entscheiden, hieß es.

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