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D: "Kannibale" darf Interviews geben

Armin Meiwes, der so genannte Kannibale von Rotenburg, hat nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" die Erlaubnis erhalten, im Kasseler Gefängnis Interviews zu geben.

Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) habe in zweiter Instanz dem Antrag des Häftlings stattgegeben, berichtete das Blatt.

Das OLG hob demnach das Verbot der Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts auf, die Meiwes am 9. Mai zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt hatte. Die Verteidiger haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Der 44-jährige Computertechniker hatte im März 2001 in seinem Haus in Rotenburg-Wüstefeld den damals 43-jährigen Ingenieur auf dessen Wunsch zunächst entmannt, später erstochen, die Leiche zerteilt, die Körperteile wie tierisches Fleisch in Beuteln portioniert, eingefroren und nach und nach gegessen. Die Tat nahm er mit einer Videokamera auf.

Die Rechte an seiner Geschichte hatte Meiwes der Hamburger Produktionsfirma Stampfwerk überlassen. Firmenchef Günter Stampf hatte erklärt, es gehe ihm um eine objektive Darstellung des Falls und seiner Hintergründe, insbesondere den Kannibalismus-Foren im Internet. Meiwes darf dem Bericht zufolge drei Mal jeweils höchstens drei Stunden lang aus seinem Leben berichten. Stampf hatte früher erklärt, er plane eine 90 Minuten dauernde Dokumentation für die BBC und den amerikanischen TV-Kanal HBO.

Meiwes hat dagegen die Kinoaufführung des Spielfilms „Rohtenburg“ bisher verhindert. Sein Anwalt hatte erklärt, dieser Film verletze die Persönlichkeitsrechte von Meiwes und stelle die Tat übertrieben reißerisch dar.

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