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D: Hoyzer muss ins Gefängnis

Die Urteile gegen den Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer und die anderen zentrale Figuren des deutschen Fußball-Wettskandals sind nun rechtskräftig.  

Das entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Freitag in Leipzig. Damit müssen Hoyzer und der Hauptangeklagte Ante Sapina ihre Freiheitsstrafen antreten.

Am 17. November 2005 hatte das Landgericht Berlin Hoyzer zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und fünf Monaten wegen Beihilfe zum Betrug und Sapina zu zwei Jahren und elf Monaten (richtig) wegen Betrugs verurteilt. Neben Hoyzer und Ante Sapina waren dessen Brüder Mila und Filip, der Schiedsrichter Dominik Marks und Ex-Fußball-Profi Steffen Karl jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

„Fußball ist in Deutschland eine sehr wichtige, die Öffentlichkeit beeindruckende Angelegenheit“, schickte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf seiner Urteilsbegründung voraus. Deshalb habe der Fall besonderes Interesse geweckt. „Betrug ist eines der schwersten Kapitel des Strafgesetzbuches“, sagte Basdorf weiter. Mit der rechtlichen Würdigung des Fußball-Wettskandals seien in den vergangenen Monaten „viele Studenten gequält“ worden.

Basdorf verwies darauf, dass Bundesanwalt Hartmut Schneider bei der mündlichen Verhandlung am 28. November mit seinem Antrag auf Freispruch für die Angeklagten für eine Überraschung gesorgt hatte. Schneiders Antrag sei sehr mutig, weil ersichtlich unpopulär gewesen. „Ihre Ausführungen haben uns imponiert und zum Nachdenken gebracht“, sagte er in Richtung Bundesanwalt. Dieser hatte erklärt, die derzeitige Gesetzeslage und die bisherige Rechtsprechung des BGH erlaubten keine Verurteilung wegen Betrugs.

Dieser Auffassung schloss sich der Senat allerdings nicht an. Das Berliner Landgericht habe ohne Rechtsfehler festgestellt, dass Ante Sapina durch den Abschluss von Wettverträgen auf manipulierte Spiele sehr wohl Betrug begangen habe. Hoyzer und die anderen hätten dazu Beihilfe geleistet. „Beim Abschluss einer Sportwette können beide Seiten davon ausgehen, dass der Wettgegenstand nicht manipuliert ist“, erklärte Basdorf. Durch die Absprachen mit Schiedsrichtern und Spielern habe Sapina das Wettrisiko zu seinen Gunsten verschoben. Dem Wettanbieter Oddset sei dadurch erheblicher Schaden entstanden.

Basdorf führte weiter aus, dass durch Sapinas Betrügereien auch weitere, mittelbare Schäden entstanden seien. So hätten die Zuschauer das Vertrauen in die Unparteiischen zumindest vorübergehend verloren. Dem gesamten Profi-Fußball sei ein erheblicher Rufschaden entstanden. Die Zuschauer hätten einen Anspruch darauf, faire Spiele zu sehen.

Hoyzers Anwalt Thomas Hermes sagte, das Urteil komme für ihn nicht unerwartet. Für seinen Mandanten sei der Spruch der Richter bitter. Er gehe davon aus, dass Hoyzer seine Haftstrafe 2007 werde antreten müssen. Zufrieden äußerte sich Erwin Bugar vom DFB-Kontrollausschuss. „Unsere Auffassung wurde bestätigt, dass es sich hier nicht lediglich um irgendwelche Gaunereien oder ein Bubenstück gehandelt hat, sondern eindeutig um Betrug.“

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