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D: Gesundheitsreform beschlossen

In der Koalition wächst die Unsicherheit, ob die Neuregelung der Erbschaft von Unternehmen wie geplant rückwirkend zum 1. Jänner 2007 in Kraft treten kann.

Entgegen Absprache bekräftigte der Bundesrat am Freitag mit den Stimmen der unionsgeführten Länder nicht den Zeitplan, sondern verwies den entsprechenden Antrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse. SPD-Chef Kurt Beck warf Bayern vor, für die Blockade verantwortlich zu sein, und sprach von einer Gefährdung des Zeitplans.

Baden-Württembergs Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) sagte in der Länderkammer, es gehe nur um eine Verfahrensänderung, nicht um inhaltlichen Fragen. Allerdings ist unter den Koalitionären auch strittig, ob der Staat sich mit einer Erbschaftsteuerreform höhere Einnahmen verschaffen sollte.

Die Regierung hatte im Dezember Pläne vorgestellt, wie sie die Vererbung von Betrieben erleichtern und damit eine problemlosere Führungsnachfolge in Unternehmen gewährleisten will. Danach soll die Erbschaftsteuer bei Betriebsfortführung jährlich zu zehn Prozent gestundet und nach zehn Jahren gestrichen werden. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Tagen dem Gesetzgeber aufgegeben, die ungleiche Bewertung von Vermögensarten bei der Erbschaftsteuer zu korrigieren, wie die Begünstigung von Immobilien. Damit müssen neue Bewertungsregeln erarbeitet werden.

Das Finanzministerium in Berlin zweifelt nach Angaben eines Sprechers trotz des Verfahrensstreits nicht daran, dass das neue Gesetz rückwirkend in Kraft treten kann. Er gehe davon aus, dass die Länder, denen die Erbschaftsteuer zufließt, ein eigenes Interesse an einem schnellen In-Kraft-Treten hätten, erklärte der Sprecher. SPD-Fraktions-Vizechef Joachim Poß warf den unionsgeführten Ländern vor, auf Zeit zu spielen. Womöglich wollten sie das Gesetz zur Unternehmensnachfolge unverändert und ohne neue Bewertungsregeln gemäß dem Verfassungsgerichtsurteil in die Wege leiten. Die Schrittfolge müsse aber umgekehrt sein: zunächst eine einheitliche und an den Verkehrswerten orientierte Bewertungsgrundlage und auf dieser Basis „Verschonungsregeln“, um die Unternehmensübergaben an Erben zu erleichtern. Alles andere würde den Vorgaben des Verfassungsgerichts widersprechen.

Auch der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) äußerte Zweifel, ob der Zeitplan eingehalten werden kann. Er verwies auf die Schwierigkeiten bei der Erarbeitung neuer Bewertungsregeln. Im Prinzip könnte das Gesetz zur Unternehmensnachfolge zwar auf der Basis der alten Regeln verabschiedet werden. Allerdings sollte ein neues Gesetz nach seiner Meinung nicht auf der Basis verfassungswidriger Wertansätze geschaffen werden, füge der Minister an.

Unterschiedliche Positionen gibt es zwischen den Koalitionsparteien auch darüber, ob mit der Reform der Erbschaftsteuer höhere Einnahmen angestrebt werden sollten. Steinbrück sagte der „Leipziger Volkszeitung“, alle wichtigen Industriestaaten hätten Steuern, mit denen die Leistungsfähigen stärker zu Kasse gebeten würden. „Bei uns ist das die Erbschaftsteuer.“ Es stelle sich daher die Aufgabe, diese Steuer an europäische Standards anzupassen. Deutschland gilt bei der Erbschaftsteuer als vergleichsweise günstig. Dagegen forderte Stratthaus: „Wir möchten im Prinzip, dass das belastungs- und aufkommensneutral wäre.“

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