AA

D: Gegen Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich gegen ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ausgesprochen.

„Eine staatliche Politik, die, um den möglichen Missbrauch zu verhindern, weit im Vorfeld eines tatsächlichen Konflikts die Religionsfreiheit der Lehrerin beschränkt, ist aus der Perspektive der Menschenrechte problematisch“, erklärte Institutsdirektor Heiner Bielefeldt am Montag in Berlin.

Bielefeldt warnte zugleich vor einer Überinterpretation des Kopftuches. Staat, Kirche und andere gesellschaftliche Gruppen sollten sich nicht von dem Versuch islamistischer Kreise beeindrucken lassen, das Kopftuch als politisches Symbol aufladen zu wollen, sondern das Thema vielmehr entpolitisieren.

Wie Bielefeldt weiter erklärte, könne das Kopftuch für die Unterdrückung der Frau im Namen religiöser oder kultureller Tradition stehen, aber auch Ausdruck freier religiöser Selbstbestimmung sein. Gerade diese Vieldeutigkeit spreche für gerichtlich überprüfbare Einzelfallentscheidungen im Konfliktfall und gegen ein pauschales Verbot für die Lehrerinnen, betonte der Menschenrechtsexperte.

Die Erwartung, dass eine Lehrperson die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates im Unterricht unmittelbar „verkörpern“ und sich deshalb jedes sichtbaren religiösen Bekenntnisses enthalten müsse, sei in jedem Fall überzogen, betonte Bielefeldt.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • D: Gegen Kopftuchverbot für Lehrerinnen
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.