Nach dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss sollte sich die Frau am 21. Dezember 2005 vor dem Amtsgericht wegen uneidlicher Falschaussage verantworten. Die Frau, die damals auf Kur im Bayerischen Wald war, rief an jenem Morgen bei Gericht an und teilte mit, dass sie eingeschneit sei und nicht kommen könne. Obwohl die Gemeinde die Verkehrsbehinderung bestätigte, erließ das Gericht einen Haftbefehl wegen unentschuldigten Fernbleibens.
Die Frau kam darauf hin für zehn Tage in so genannte Sitzungshaft. Bei dem danach erfolgten Prozess wurde sie von allen Vorwürfen freigesprochen und der Haftbefehl aufgehoben.
Die Verfassungshüter rügten nun, dass der Haftbefehl unverhältnismäßig gewesen sei und die Freiheitsrechte der Frau verletzt habe. Die Vermutung des Amtsgerichts, dass die Angeklagte vorsätzlich von der Verhandlung fernbleiben wollte, sei nicht belegt. Zudem habe sich das Stuttgarter Oberlandesgericht, das den Haftbefehl prüfte, nicht damit auseinander gesetzt, dass das Amtsgericht um eine Vollstreckung des Haftbefehls ersucht habe, obwohl die Weihnachtstage bevorstanden und die Durchführung der Hauptverhandlung nicht absehbar war.