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D: EuGH prüft Klagen Enteigneter in Ostdeutschland

Im Verfahren um Entschädigungsklagen haben die Opferfamilien der so genannten Bodenreform in Ostdeutschland am Mittwoch von der deutschen Regierung mehr Geld oder die Rückgabe ihrer Grundstücke gefordert.

Die 70 Kläger machten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geltend, sie seien von der Bundesrepublik nicht ausreichend für die Enteignung ihrer Grundstücke unter sowjetischer Besatzung zwischen 1945 und 1949 sowie in der DDR entschädigt worden.

Die Regierung wies die Forderung zurück. Höhere Zahlungen seien nicht möglich, da die Bundesrepublik nicht nur das Vermögen, sondern auch die enormen Schulden der DDR übernommen habe. Außerdem habe nie ein Rechtsanspruch auf Entschädigungen bestanden.

Das brisante Thema gehört zu den umstrittensten nach der deutschen Wiedervereinigung. Sollten die Kläger Recht bekommen, müsste Deutschland mit Millionenforderungen rechnen: Unter der Losung „Junkerland in Bauernhand“ hatten damals tausende Großgrundbesitzer und Industrielle entschädigungslos ihr Land und ihre Immobilien verloren. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.

Nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz von 1994 wird den Angehörigen der Enteigneten anstelle einer Entschädigung ein Ausgleich gewährt, der deutlich unter dem heutigen Verkehrswert der Grundstücke und Immobilien liegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung im Jahr 2000 gebilligt. Auf diese Weise würden Ausgleichszahlungen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro an die Betroffenen fließen, sagte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen und Verfahrensbevollmächtigte der Kläger, Albrecht Wendenburg, kritisierte die Äußerungen der Bundesregierung, es sei kein Geld für höhere Entschädigungen vorhanden: „Die Wiedervereinigung kann nicht auf Kosten der Bestohlenen finanziert werden.“ Zudem verwies er auf ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts von 1991. Darin sei bestätigt worden, dass die Enteigneten Anspruch auf eine Ausgleichsleistung hätten. Er erwarte ein positives Urteil.

Die Betroffenen sehen sich gestärkt durch eine Entscheidung des Straßburger Gerichts vom Jänner zu Gunsten ehemaliger DDR-Bürger. Geklagt hatten Erben von Grundstücken, die nach 1945 in der sowjetischen Besatzungszone an die so genannten Neubauern verteilt worden waren. Ihre entschädigungslose Enteignung nach der Wiedervereinigung verstieß nach dem Urteil gegen die Menschenrechte.

Mit ihrer Klage berufen sich die Beschwerdeführer unter anderem auf ihr Recht auf Schutz des Eigentums. Außerdem sehen sie sich gegenüber anderen, die enteignetes Eigentum zurückerhalten haben, diskriminiert.

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