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D: Bundestag setzt Vertrauensfrage fest

Als ersten förmlichen Schritt für eine vorgezogene Bundestagswahl hat der Ältestenrat des Bundestages für den 1. Juli die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Schröder auf die Tagesordnung gesetzt.

Dies habe das Gremium am Donnerstag beschlossen, teilte ein Sprecher des Deutschen Bundestages mit. Die Debatte mit der vorgesehenen Abstimmung solle um 10.00 Uhr beginnen und sei auf etwa eine Stunde angesetzt. Zuvor hatte der Staatsminister im deutschen Kanzleramt, Rolf Schwanitz, den Ältestenrat über die Absicht Schröders informiert.

Laut Schwanitz wolle der Kanzler Bundestagspräsident Wolfgang Thierse am 27. Juni den Antrag für die Vertrauensfrage mit der Bitte übermitteln, diesen als Drucksache des Bundestages an die Abgeordneten zu verteilen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, gegenüber der Agentur Reuters. Schröder will bei der Vertrauensabstimmung eine Niederlage herbeiführen und den deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler um die Auflösung des Bundestages bitten.

Wahl für 18. September vorgesehen

Wahltermin soll dann der 18. September sein. In der Debatte am 1. Juli seien Erklärungen Schröders und der Fraktionen vorgesehen, sagte der Bundestagssprecher. Eine Niederlage gäbe Schröder die Möglichkeit, Köhler um die Auflösung des Bundestages zu bitten und damit den Weg für eine vorgezogene Bundestagswahl freizumachen.

Der Kanzler hatte nach der schweren SPD-Niederlage bei der Landtagswahl im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen am 22. Mai angekündigt, dass er im Bund Neuwahlen anstrebe. Dem Ältestenrat gehören unter anderem Bundestagspräsident Thierse und die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen an. Das Gremium legt in Sitzungswochen regelmäßig am Donnerstag die Tagesordnung für die darauf folgende Sitzungswoche fest.

Förmlichere Phase eingeleitet

Die nächste und nach derzeitiger Planung letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause beginnt am 27. Juni. Um am 1. Juli die Vertrauensfrage zu stellen, muss der deutsche Kanzler laut Verfassung zwei Tage vorher den förmlichen Antrag stellen. Die Unterrichtung des Ältestenrates über seine Absicht ist verfassungsrechtlich ohne Bedeutung. Regierungssprecher Thomas Steg hatte aber erklärt, durch die Information erreiche der Prozess nach den reinen Ankündigungen eine förmlichere Phase.
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