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D. Bundesrat gegen Rentenreform

Der deutsche Bundesrat hat am Freitag erwartungsgemäß mit den Stimmen der unionsregierten Länder Einspruch gegen die Reform zur Stabilisierung der Rentenfinanzen eingelegt.

Der Bundestag will diesen Einspruch mit seiner Mehrheit von SPD und Grünen wieder überstimmen. Die Reform soll künftige Rentenzuwächse weiter bremsen, um die Beitragssätze stabil zu halten. Dazu werden die Renten künftig weniger stark als die Löhne steigen.

Ein in die Rentenformel eingefügter Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt langfristig ein Absinken des Rentenniveaus auf 46 Prozent bis 2020 und 43 Prozent bis 2030. Dabei soll der Beitragssatz von aktuell 19,5 Prozent nicht über 22 Prozent in 30 Jahren steigen. Die bisher rentensteigernden drei Ausbildungsjahre für Gymnasiasten und Studenten sollen zudem gestrichen werden.

Im Streit um die Zuständigkeit für das geplante neue Arbeitslosengeld II wollen die CDU/CSU-geführten Länder den Vermittlungsausschuss anrufen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Union am Freitag in Berlin. Ziel sei es, das von Rot-Grün beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe zu überarbeiten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Volker Kauder, der dpa. Die Union will die Kommunen stärken.

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