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D: Bombendrohungen-Studentin verurteilt

Die Urheberin der Bombendrohungen gegen den Düsseldorfer Flughafen muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte die Studentin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Mit ihren Drohanrufen vor sieben Monaten habe die 28-Jährige den öffentlichen Frieden gestört, sagte der Vorsitzende Richter. Sie habe absichtlich „ein Chaos geschaffen”, um die geplante Urlaubsreise mit ihrem Verlobten nicht antreten zu müssen.

Der Flughafen war nach den Drohungen evakuiert und der Flugverkehr für sieben Stunden lahm gelegt worden. 15.000 Menschen und mehr als 100 Flüge waren betroffen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Gefängnisstrafe gefordert und kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen. „Wir werden die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof prüfen lassen”, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Kessel. Die Verteidigung zeigte sich dagegen zufrieden: „Das war eine Punktlandung”, sagte Anwalt Rudolf Mebus. Das Urteil sei gerecht und angemessen. Die Mandantin sei „sehr erleichtert”.

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