D: Antidiskriminierungsrecht geändert
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, sagte am Dienstag in Berlin, die SPD sei in den Gesprächen den Bedenken nachgekommen. Sie habe die Abschwächung einzelner umstrittener Punkte akzeptiert. So werde es eine Änderung beim Klagerecht der Gewerkschaften geben.
Röttgen stellte klar, dieses Klagerecht werde im Entwurf für das Gleichstellungsgesetz nun so ausgestaltet wie im Betriebsverfassungsgesetz. Danach kann eine Gewerkschaft nicht die Rechte von Arbeitnehmern eigenständig einklagen. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war dies vorgesehen. Weitergehende Rechte der Gewerkschaften bleiben aber dem Vernehmen nach bestehen.
Die Koalitionsspitzen hatten sich bereits vor einem Monat über einen Entwurf zum so genannten Gleichbehandlungsgesetz geeinigt, mit dem insbesondere Richtlinien der EU umgesetzt werden. Allerdings gab es heftige Kritik in der Union, dass der deutsche Entwurf über die europäischen Anforderungen hinausgehe. Dies hatte die Union bereits im Wahlkampf des Vorjahres der damaligen rot-grünen Regierung vorgeworfen.
Unions-geführte deutsche Bundesländer forderten jetzt im Bundesrat Korrekturen. Nach Röttgens Worten wurde diesen Bedenken nun im wesentlichen Rechnung getragen. Die Koalitionsfraktionen werden am Dienstag über den geänderten Gesetzesentwurf beraten. Das Gesetz soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.