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CPÖ fechtet beim Verfassungsgerichtshof NR-Wahl an

CPÖ-Chef Rudolf Gehring
CPÖ-Chef Rudolf Gehring
Die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) hat die angekündigte Anfechtung der Nationalratswahl beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Ziel ist "die Neudurchführung der Nationalratswahl" - und bemängelt werden von den Christen nicht nur die abgelehnte Kandidatur in Niederösterreich und Salzburg, sondern breite Teile der Wahlordnung.


In den beiden Bundesländern hatten die Landeswahlbehörden den Christen die Kandidatur verweigert, weil sie Unterstützungserklärungen nicht im Original, sondern als Kopie vorlegten. Laut Obmann Rudolf Gehring will die CPÖ auch grundsätzlich gegen die Regelungen zum Unterschriftensammeln vorgehen – und er kritisiert auch die Briefwahl, die Vier-Prozent-Hürde, die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Wahllokale oder das Überschreiten der Kostengrenzen für die Wahlwerbung durch einige Parteien.

Die CPÖ stand am 29. September in vier Ländern – Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg – am Stimmzettel. Sie kam bundesweit auf 6.647 Stimmen bzw. 0,14 Prozent – um 0,50 Prozentpunkte weniger als 2008, wo sie in allen neun Bundesländern angetreten ist.

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