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Coronavirus-Verdachtsfall in Wien: Das richtige Verhalten bei Symptomen

Im Falle von Symptomen des Coronavirus, gilt es, sich richtig zu verhalten.
Im Falle von Symptomen des Coronavirus, gilt es, sich richtig zu verhalten. ©APA (Sujet)
Es ist weiterhin unklar, ob jene chinesische Staatsbürgerin, die am Samstagabend als Coronavirus-Verdachtsfall in die 4. Medizinische Abteilung des KFJ in Wien aufgenommen worden ist, tatsächlich an dem Virus erkrankt ist, allerdings geht es ihr "heute subjektiv und objektiv gut", so Oberärztin Christiane Hagenauer. Weitere Tests sollen nun klären, ob es sich tatsächlich um das Coronavirus handelt. Die Ergebnisse sollen morgen vorliegen. Wie man sich im Fall von Symptomen richtig verhält, lesen Sie hier.

Die chinesische Staatsbürgerin wurde am Samstagabend als Verdachtsfall mit einer grippalen Symptomatik in das KFJ aufgenommen. Gleichzeitig erfolgte über das Gesundheitsamt Wien eine Überprüfung der Kontaktpersonen der erkrankten Chinesin.

Wiener Verdachtsfall: "Frau geht es gut"

Um die Kriterien für einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu erfüllen, müsste man Fieber, Husten oder Atembeschwerden und einen Aufenthalt in einem Risikogebiet aufweisen, erklärte Judith Aberle, Expertin für Viruserkrankungen an der MedUni Wien. Mittlerweile besteht der Verdacht, dass sich das Virus per Tröpfcheninfektion übertragen könnte.

Eine milde Symptomatik habe bei der jungen Frau den Verdachtsfall gerechtfertigt, so Oberärztin Sabine Hagenauer (rpt. Sabine). Der in einem Isolationszimmer untergebrachten Frau gehe es heute schon besser als gestern. Sie wurde am Samstag gegen 21:30 Uhr von der Berufsrettung aus einem Hotel abgeholt und auf die 4. Medizinische Abteilung im Wiener Kaiser-Franz-Josef-Spital gebracht. "Die Standardausrüstung jedes Rettungsmittels deckt den erforderlichen Kontaktschutz ab", sagte Klaus Herbich von der Berufsrettung Wien.

Das Gesundheitsamt hat in der Folge alle unmittelbaren Kontaktpersonen erhoben und kontaktiert. Sie seien allesamt symptomfrei, so Ursula Karnthaler vom Wiener Gesundheitsamt. Ihnen wurde aufgetragen, ihren Zustand im Auge zu behalten. Falls sich der Verdachtsfall bestätigen sollte, würden weitere Personen informiert werden, erklärte Karnthaler. Das Hotelzimmer wurde gesperrt. Falls sich der Verdachtsfall bestätigt, wird es desinfiziert.

Coronavirus: Innenministerium beruft am Montag Einsatzstab ein

Nachdem ein erster Verdachtsfall des Coronavirus in Wien bekannt geworden ist, beruft das Innenministerium am Montag einen Einsatzstab ein, um über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Bei der Lagebesprechung werden unter anderem Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) anwesend sein, teilte das Innenministerium der APA am Sonntag mit.

"Derzeit gibt es keinen Grund zur Sorge in Österreich. Gleichzeitig ist es unsere Pflicht, im Hintergrund alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die Österreicherinnen und Österreicher zu schützen", sagte Nehammer. Seit Samstag analysieren Experten des Gesundheits-, Außen- und Innenministerium gemeinsam laufend die Entwicklungen. Das Innenministerium ist für das Krisen- und Katastrophenmanagement sowie die Koordination für Fragen der zivilen Sicherheit zuständig.

Bei Symptomen: Empfehlung auf Suche nach Kontaktpersonen

Im Falle von plötzlichen Krankheitsausbrüchen - also bei sich ausbreitenden Infektionen - ist die erste hygienische Maßnahme der Behörden, möglichst viele Betroffene zu identifizieren. Hinzu kommt die Suche nach Kontaktpersonen. Die entsprechenden Regeln des EU-Zentrums für Krankheitskontrolle (ECDC/Stockholm) gelten sowohl für MERS-CoV vor allem aus dem arabischen Raum als auch für 2019-nCoV.

"Während des Prozesses der Entwicklung dieser Leitlinie (für MERS-CoV; Anm.) wurde ein neues Coronavirus als Ursache eines Ausbruchs in Wuhan in China (2019-nCoV) identifiziert", schreibt das ECDC. Mit den epidemiologischen und virologischen Informationen, die es bis zum 20. Jänner 2020 gab, sollten die in diesen Leitlinien vorgeschlagenen Maßnahmen auch bei 2019-nCoV-Fällen ergriffen werden.

So sollte bei einem in Zusammenhang mit einer Flugreise bekannt gewordenen Verdachtsfall zunächst die Diagnostik ablaufen. Bei Bestätigung einer 2019-nCoV-Infektion sollte geklärt werden, ob schon während des Fluges Symptome bestanden haben. War dies der Fall, sollte bei einem Flug bis zu 28 Tage versucht werden, Kontaktpersonen zu finden.

Bei einem Abstand zu dem Flug von weniger als 14 Tagen, sollte demnach bis zu 14 Tage nach der Reise nach Kontaktpersonen mit einem täglich Update gesucht werden. Bei einem Abstand zu dem Flug von 14 bis 28 Tagen sollten mögliche Kontaktpersonen zumindest darauf überprüft werden, ob sich bei ihnen Symptome einer Infektion gezeigt hätten. Im Fall des Falles laufen dann Virusdiagnose, Isolierung etc. erneut ab.

(APA/Red.)

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