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Coronavirus: Siebenter Fall Österreichs in der Steiermark

Erste Informationen zur Coronavirus-Infektion in der Steiermark.
Erste Informationen zur Coronavirus-Infektion in der Steiermark. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Am späten Freitagabend wurde in Österreich der siebente Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die infizierte Person lebt in der Steiermark.

Details gaben die steirischen Behörden am Abend nicht mehr bekannt. Diese sollen aber am Samstagvormittag um 9.30 Uhr im Medienzentrum des Landes Steiermark in Graz bei einer Pressekonferenz vermittelt werden.

Steirische Coronavirus-Infizierte war in Risikogebiet

Beim siebenten bestätigten Coronavirus-Fall in Österreich handelt es sich um eine ungefähr 50 Jahre alte Frau in der Steiermark. Sie war aus einem Risikogebiet in Oberitalien zurückgekehrt. Die Frau befand sich am Samstag mit einer leichten Infektion im Krankenhaus, hieß es am Samstag bei einer Pressekonferenz des Landes Steiermark.

Alle Kontaktpersonen wurden verständigt und aufgefordert, zu Hause zu bleiben, sagte die steirische Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Dabei handelt es sich um ihre Angehörigen. Laut dem Mediziner Karlheinz Tscheliessnigg ist die Frau "psychisch und gesundheitlich gefasst" und befindet sich "in guter Umgebung, wo sie kontrolliert und monitoriert wird". "Alle notwendigen Vorbereitungen wurden getroffen, die Bevölkerung kann sich sicher fühlen", betonte die steirische Sozialreferentin Doris Kampus (SPÖ).

Erst Freitagnachmittag wurde bekannt, dass ein Wiener Jugendlicher ebenfalls an der neuartigen Infektion erkrankt ist. Es handelt sich um den Sohn eines bereits infizierten Wiener Paares. Die Tochter ist hingegen nicht infiziert. Der Jugendliche aus Wien ist Schüler am Erzbischöflichen Gymnasium Hollabrunn.

Die Bezirkshauptmannschaft habe umgehend Maßnahmen zur häuslichen Quarantäne eingeleitet, teilte Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) am Freitagabend mit. Betroffen seien vier Lehrkräfte sowie 23 Schülerinnen und Schüler der Geburtsjahrgänge 2003 bis 2005. Die verfügte "Absonderung in den eigenen Räumlichkeiten", also häusliche Quarantäne, bedeute, dass der eigene Wohnbereich nicht verlassen werden dürfe, und bei Auftreten von Symptomen die Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) zu verständigen sei. Die Maßnahmen blieben bis 11. März aufrecht, teilte das Land mit.

(APA/Red)

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