Was Gerichtsverhandlungen betrifft, ist derzeit mit keinen Einschränkungen zu rechnen. "Der Justizbetrieb geht vorerst weiter", teilte Christina Ratz, Ressortmediensprecherin im Justizministerium, am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage mit.
Hauptverhandlungen finden wie geplant statt
Die Absage oder Verlegung von Hauptverhandlungen ist damit vorerst kein Thema. Allerdings hat die Generaldirektion für den Strafvollzug nunmehr allgemeingültige Präventivmaßnahmen vorgegeben, die in jeder Justizanstalt je nach den gegebenen Umständen und Räumlichkeiten umzusetzen sind. Damit soll ein Einschleppen von SARS-CoV-2 verhindert werden.
Diese Einschränkungen gibt es bei Häftlingsbesuchen
Bei Häftlingsbesuchen ist grundsätzlich ein direkter Kontakt zu den Insassen zu vermeiden. Sogenannte Tischbesuche wurden gestrichen. Besucher - das bezieht sich vor allem auf Angehörige - sind grundsätzlich durch eine Glasscheibe von Häftlingen zu trennen. In Justizanstalten, wo das räumlich nicht möglich ist, wird das Ansteckungsrisiko insoweit minimiert, als pro Besuchskontakt nur mehr eine Person zugelassen ist. Bei Besuchen, die nicht "hinter Glas" stattfinden, haben außerdem entweder der Besucher oder der Insasse eine Schutzmaske zu tragen. Bei Vorführungen zu Gerichtsverhandlungen entscheidet die jeweilige Justizanstalt, ob sich der Insasse eine Schutzmaske aufsetzen muss.
Bei Neuzugängen ist bei angehenden Häftlingen immer die Körpertemperatur zu messen - "berührungslos", wie die Generaldirektion betont. Gleiches gilt für rückkehrende Freigänger oder nach Ausgängen sowie nach jeder sonstigen Rückkehr von Insassen in die Anstalten. Ob bei externen Personen ebenfalls Fieber gemessen wird, bleibt den jeweiligen Anstalten überlassen. Jedenfalls ist aber vor Zutritt eine Risikoanamnese durchzuführen - es muss abgeklärt werden, ob sich die Besucher zuletzt in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu erkrankten Personen hatten. Bei konkreten Verdachtsfällen auf eine Covid-19-Erkrankung sind die Justizanstalten dazu angehalten, die entsprechenden Untersuchungen in zu Isolationszwecken adaptierten Zugangsabteilungen bzw. anderen geeigneten separierten Bereichen vorzunehmen.
(APA/Red)