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Coronavirus: Das müssen Italien-Urlauber wissen

Der ÖAMTC informiert, wann eine Italienreise kostenlos storniert werden kann.
Der ÖAMTC informiert, wann eine Italienreise kostenlos storniert werden kann. ©APA/AFP/ANDREAS SOLARO
Aktuell gibt es keine offizielle Reisewarnung für Italien, dennoch sollten Urlauber laut ÖAMTC einige Dinge beachten.

In Italien verbreitet sich das Coronavirus ungewöhnlich rasch und die Sorge um eine Ansteckung ist entsprechend groß. "Wer innerhalb der nächsten Tage nach Italien reisen möchte (Ausnahme: gesperrte Gebiete), kann dies auf eigenes Risiko tun", informierte der ÖAMTC am Montag. Im Zweifelsfall sollten Pauschaltouristen umgehend Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen.

Bei Sperren kann Italien-Reise kostenlos storniert werden

Wer ein Hotel in einem betroffenen Gebiet individuell gebucht hat, dieses aber wegen der Einreisesperren nicht erreichen kann, hat die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung, betonte der ÖAMTC. Ist das Hotel allerdings erreichbar, aber man möchte aufgrund der aktuellen Situation nicht anreisen, dann bleibt der Individualreisende auf den Stornokosten sitzen.

"Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen", sagte Club-Juristin Verena Pronebner. "Liegt das Reiseziel nicht in der direkt betroffenen Krisenregion oder geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch zuwarten und die Entwicklung beobachten."

Kein Rechtsanspruch auf kostenlose Stornierung

Grundsätzlich hätten Pauschalreisende unabhängig von einer Reisewarnung des Außenministeriums das Recht, die Reise kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort plötzlich Umstände auftreten, mit denen man nicht rechnen konnte, die sich nicht vermeiden ließen und welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen. Es bestehe allerdings kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

Auf ein kostenloses Storno einer Italienreise rund um Ostern besteht daher noch kein Rechtsanspruch. Wer aber auf Nummer sicher gehen und nicht zuwarten will, sollte mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen und die Möglichkeit einer Umbuchung besprechen. Individualreisende haben generell kein Recht auf kostenfreies Storno, außer das Hotel liegt unerreichbar im Sperrgebiet.

Wer im Urlaub vom Ausbruch des Coronavirus überrascht wird und seine Pauschalreise daher frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter. Dieser muss laut ÖAMTC den Rücktransport organisieren und bezahlen. Individualreisende sind hingegen auf sich allein gestellt.

(APA/Red)

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