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Coronavirus: Bundesregierung macht Mittel für Kurzarbeit frei

Schramböck und Aschbacher waren um Beruhigung bemüht.
Schramböck und Aschbacher waren um Beruhigung bemüht. ©APA/HANS PUNZ
Die Bundesregierung ist bezogen auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus um Beruhigung bemüht. Nun bereitet man sich auf Kurzarbeit vor.

Die gesamte wirtschaftliche Entwicklung Österreichs sei stabil, einzelnen betroffenen Branchen - Luftfahrt, Tourismus, Holzindustrie in Kärnten - will man aber helfen, betonten Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Samstag.

Details zur Kurzarbeit sind noch offen

Hier sei das Modell der Kurzarbeit bewährt, betonten die Politikerinnen. Die AUA hat eine solche ab 1. April vor und Regierung und AMS darüber informiert. Die genauen Details sind aber noch offen. Am Dienstag trifft sich der AMS-Verwaltungsrat um über das konkrete weitere Vorgehen zu beraten. Derzeit ist der Topf für Kurzarbeit 20 Mio. Euro schwer. Dieser dürfte aber erhöht werden.

"Ungeachtet des weiteren Prozederes - was, wann, wie viel - werden wir als Bundesregierung geschlossen mit den Sozialpartnern alles dafür tun, dass Arbeitsplätze bei der AUA gesichert bleiben und es zu keinen kündigen kommt", sagte Aschbacher. "Die Kurzarbeit ist ein Modell, das sich in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten bewährt hat und Arbeitsplätze in Österreich sichert."

Die Ausgestaltung bei der AUA sei aber noch offen, daher seien auch die Kosten noch offen. Andere Anträge gebe es bisher noch nicht. Die Bundesregierung werde jedenfalls für die notwendigen Mittel sorgen, so Aschbacher.

Schramböck will Gespräch mit Banken suchen

"Wir sind auf verschiedene Szenarien vorbereitet", sagte Schramböck. Vorsorge sei besser als Nachsorge. "Unsicherheiten sind Gift für die unternehmen." Die Wirtschaftsministerin will auch mit den heimischen Banken das Gespräch suchen. "Sie sind aufgefordert, Kredite nicht frühzeitig fällig zu stellen." Die Situation werde insgesamt gemeistert werden und vorübergehen, beruhigte Schramböck.

Bereits zuvor hatte die Bundesregierung angekündigt, Haftungen für bis zu 100 Mio. Euro an Krediten für Hotels zu übernehmen, die wegen des Virus SARS-CoV-2 mehr als 15 Prozent an Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Dazu gibt es 10 Mio. Euro schwere Garantien für KMU die über das aws abrufbar sind.

Kurzarbeit bei AUA ab 1. April

Bei der AUA wurde gestern Kurzarbeit ab 1. April angekündigt. Schon zuvor wurden Flüge nach China und in den Iran gestrichen, jene nach Italien um 40 Prozent reduziert - unabhängig von den neuen Einflugsperren durch die Bundesregierung von gestern. Zusätzliche Streichungen sind bei der AUA nicht ausgeschlossen. Von 80 AUA-Flugzeugen stehen derzeit 14 Maschinen Coronavirusbedingt am Boden und es könnten noch mehr werden, sagte AUA-Chef AUA-Chef Alexis von Hoensbroech im "Morgenjournal" des ORF-Radio am Samstag.

Coronavirus - Stichwort: Kurzarbeit

Kurzarbeit wird coronavirusbedingt wieder Thema, um Menschen in der Beschäftigung zu halten. Die AUA hat Kurzarbeit ab 1. April angekündigt, auch im Tourismus ist sie nicht unwahrscheinlich.

Es handelt sich um eine befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Basis einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung, eine sogenannte Sozialpartnervereinbarung. Die Arbeitnehmer erhalten für jede Ausfallsstunde eine Kurzarbeitsunterstützung.

Wird die Kurzarbeit für Qualifizierung genutzt, so gibt es für jede verwendete Ausfallsstunde eine Qualifizierungsunterstützung.

Durch die Förderung des Arbeitsmarktservice (AMS) werden dem Arbeitgeber die Kosten der Kurzarbeitsunterstützung bzw. der Qualifizierungsunterstützung in Höhe der pro Ausfallstunde festgelegten Pauschalsätze ersetzt.

WIESO:

Es muss unter anderem vorübergehende - nicht saisonbedingte - wirtschaftliche Schwierigkeiten geben; derzeit durch das Coronavirus. Das AMS ist rechtzeitig über Beschäftigungsschwierigkeiten zu informieren. Der Arbeitszeitausfall im Kurzarbeitszeitraum darf im Schnitt nicht unter zehn und nicht über 90 Prozent der gesetzlich bzw. kollektivvertraglich festgelegten Normalarbeitszeit liegen. Es muss Beratung über anderweitige Lösungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (Erstgewährung) mit Einbeziehung des Betriebsrates und der KV-Parteien geben.

WER:

Förderbar sind Arbeitgeber außer Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände oder sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts.

Gefördert werden Arbeitnehmer, die wegen der Kurzarbeit einen Arbeitsausfall verbunden mit einem Verdienstausfall erleiden. Ausgenommen sind Lehrlinge und Mitglieder der geschäftsführenden Organe. Überlassene Arbeitskräfte (Leiharbeiter) sind förderbar, wenn sie im Beschäftigerbetrieb von Kurzarbeit betroffen sein sollten.

WIE VIEL:

Die Pauschalsätze pro Ausfallstunde richten sich nach den Aufwendungen, die der Arbeitslosenversicherung für Arbeitslosengeld zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge entstehen würden. Die für die Qualifizierungsunterstützung fixierten Pauschalsätze beinhalten einen Zuschlag für schulungsbedingte Mehraufwendungen im Ausmaß von 15 Prozent.

Für die Höhe des jeweiligen Pauschalsatzes ist die gesetzlich geltende oder kollektivvertraglich festgelegte Normalarbeitszeit, das monatliche Bruttoentgelt zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen vor Kurzarbeitsbeginn und die jeweilige Anzahl der Kinder maßgeblich.

WIE LANGE:

Die Dauer ist auf sechs Monate beschränkt, kann aber jeweils um weitere sechs Monate verlängert werden, bis der maximale Beihilfenzeitraum von 24 Monaten erreicht ist.

Kurzarbeit: Gewerkschaft fordert mehr Mittel

Die für die Kurzarbeit vorerst noch vorgesehenen 20 Mio. Euro reichen laut Gewerkschaft "bei weitem nicht aus, um die notwendigen Mittel für die AUA freizumachen". Eine Umschichtung von AMS-Geldern werde es nicht tun, hieß es am Samstag von der GPA-djp in Reaktion auf Aussagen Vertreterinnen der Bundesregierung bei einer Pressekonferenz.

Die derzeit bereitliegenden 20 Mio. Euro seien "im Wesentlichen schon für bisher bewilligte Kurzarbeiten ausgeschöpft", wurde Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Karl Dürtscher in einer Aussendung zitiert. "Im Zusammenhang mit der geplanten Kurzarbeit bei den Austrian Airlines wird es mehr brauchen als den Verweis auf die nächste Verwaltungsratssitzung des AMS", richtete er Arbeitsministerin Christine Aschbacher und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) aus.

Der gerade in Verhandlungen zur Kurzarbeit befindliche AUA Betriebsratsvorsitzende (Boden) Rene Pfister forderte zudem ein Aussetzen der vom Airline-Management geplanten Personalabbaumaßnahmen. "Wir hoffen alle, dass die Folgen der Corona-Krise wieder rasch überwunden werden. Für diese schwierigen Zeiten brauchen die Beschäftigten ein Maß an Sicherheit und Berechenbarkeit, an dem wir alle gemeinsam intensiv arbeiten müssen", so Pfister.

AUA will deutlichen Personalabbau vollziehen

Die AUA will ja abseits vom Coronavirus einen deutlichen Personalabbau vollziehen. Dazu kam nun aufgrund der Corona-Krise ein Antrag auf Kurzarbeit für das ganze Unternehmen mit 7.000 Mitarbeitern. 14 von 80 AUA-Maschinen befinden sich derzeit auf dem Boden, nachdem zahlreiche Flugverbindungen virusbedingt eingestellt wurden.

Die Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung der Kurzarbeit starten nächste Woche. Die beiden Ministerinnen schlossen auf Nachfragen von Journalisten eine Erhöhung der AMS-Mittel für Kurzarbeit nicht aus. Sie wollten sich aber nicht festlegen, welche Summen notwendig werden. Die Ausgestaltung der Kurzarbeit bei der AUA sei noch offen, daher seien auch die Kosten noch nicht bezifferbar, hieß es von den beiden Politikerinnen. Die Bundesregierung werde die notwendigen Mittel aber freimachen.

(APA/Red)

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