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Coronavirus: Bildungsministerium hat Checklisten für Schulen erstellt

Bei einem Verdachtsfall sollen sich Schulen an die Checkliste des Bildungsministeriums halten.
Bei einem Verdachtsfall sollen sich Schulen an die Checkliste des Bildungsministeriums halten. ©APA/HANS PUNZ
Für Schulen wurde vom Bildungsministerium nun eine Coronavirus-Checklisten für Schulen zusammengestellt. Dabei geht es um das Verhalten im Fall eines Coronavirus-Verdachtsfalls.

Das Bildungsministerium hat in einem Schreiben an die Bildungsdirektionen Coronavirus-Checklisten für Schulen zusammengestellt, wie im Fall eines Verdachts auf eine Covid-19-Erkrankung von Schülern bzw. Lehrern vorzugehen ist. Die Handlungsanweisung unterscheidet sich je nachdem, ob sich die Betroffenen an der Schule befinden oder nicht.

Coronavirus an Schulen: Verhalten im Verdachtsfall

Falls der dringende Verdacht besteht, dass eine in der Schule befindliche Person erkrankt ist, hat der Direktor zunächst den Schularzt zu informieren. Dieser muss dann sofort Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Amtsarzt) aufnehmen. Falls der Schularzt nicht erreichbar ist, übernimmt der Direktor diese Aufgabe. Anschließend ist die Bildungsdirektion zu informieren und - falls es sich beim eventuell Erkrankten um einen Schüler handelt - die Erziehungsberechtigten.

Anschließend soll der Verdachtsfall bis zum Eintreffen des Amtsarztes in einem gesonderten Raum untergebracht werden. Bis zu dessen Ankunft darf auch niemand das Schulgebäude verlassen.

Die nächsten Schritte setzt dann der Amtsarzt bzw. die Gesundheitsbehörden. Das können etwa Testungen sein - die Gesundheitsstellen entscheiden auch darüber, ob und welche Personen zur weiteren Abklärung vorerst in der Schule bleiben müssen. Die Direktoren müssen wiederum dokumentieren, welche Personen in welcher Form Kontakt zum eventuell Erkrankten hatten - etwa durch Klassenlisten, Stunden- und Raumpläne. Ob es zu weiteren Maßnahmen wie etwa der Desinfektion oder Schließung der Schule kommt, entscheiden dann die Gesundheitsbehörden.

Falls sich die Betroffenen nicht in der Schule befinden - etwa weil die Eltern den Direktor telefonisch über eine mögliche Erkrankung informieren, ist die Informationskette die gleiche. Auch hier entscheiden die Gesundheitsbehörden, ob Testungen an weiteren Personen vorgenommen werden oder andere Maßnahmen gesetzt werden. Der Direktor wiederum muss auch hier die Kontakte rekonstruieren.

Darüber hinaus hat das Ministerium ein Informationsblatt zusammengestellt, das die Direktoren im Fall eines Coronavirus-Verdachts an der Schule den Eltern aushändigen bzw. schicken können. Dieses deckt sich im Großen und Ganzen mit den Checkliste.

(APA/Red)

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